Eine Rechtsschutzversicherung hilft auch in Bußgeldangelegenheiten

anwalt24 Fachartikel
09.11.2013346 Mal gelesen
Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, ist in den überwiegenden Fällen auch in Bezug auf Verfahren im Bereich des Verkehrsrecht geschützt. Viele Sachverhalte, die im täglichen Straßenverkehr von Bedeutung sind, sind vom Rechtsschutz umfasst. Dazu gehören auch Ordnungswidrigkeiten.

Ein effektiver Rechtsschutz hilft bei diversen Verkehrsdelikten

Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer beispielsweise auf der Autobahn zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren ist. In solchen Fällen kann der Versicherungsschutz helfen sich gegen die Vorwürfe der Verletzung des Straf- oder Ordnungswidrigkeitsrechts  zu wehren. Eine wirksame Verteidigung hilft gerade bei Ordnungswidrigkeiten oft die Sanktionen zu mildern oder gar ganz abzuweisen.

Der Versicherungsschutz greift mit Erhalt des Anhörungsbogens

Der Versicherungsschutz greift, sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn der Betroffene beispielsweise einen Anhörungsbogen erhält, in dem der Tatvorwurf, -ort und -zeitpunkt genau benannt ist. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Versicherungsfall als eingetreten. Das heißt, die Voraussetzung für die Erteilung der Deckungszulage der einzelnen Versicherung liegt vor. Dies gilt auch dann, wenn zwar nur ein Zeugenfragebogen an den Halter eines Fahrzeugs versendet wurde, dieser aber selbst gefahren ist und die Behörde dies nicht auf Anhieb erkannt hat.

Hohe Erfolgschancen bei geringem Kostenrisiko

Gerade für Bußgeldangelegenheiten lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, denn so haben Betroffenen die Möglichkeit die Angelegenheit ohne Kostenrisiko überprüfen zu lassen. Oftmals übersteigen die Rechtsanwaltsgebühren das angedrohte Bußgeld, wodurch sich die Betroffenen scheuen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Vorgang rechtlich einschätzen zu lassen.

Vor dem Hintergrund, dass laut unabhängiger Gutachter 85 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, lohnt sich in allen Fällen ein Blick in die Bußgeldakte.