nichteheliche Lebensgemeinshaften

Nichteheliche Lebensgemeinschaft
30.08.20061944 Mal gelesen

Viele Paare meiden bewußt den Trauschein und wollen lieber in "wilder Ehe" zusammenleben. Dies hat -wie fast alles im Leben-  Vor-und Nachteile.

Ist bei Trennung ein aufwändiges Scheidungsverfahren zwar nicht erforderlich, so stellen sich bei der Auseinandersetzung der Partnerschaft andere Probleme. Unterhaltsansprüche zwischen Lebensgefährten analog zum Ehegattenunterhalt gibt es nicht. Auch Hinterbliebenenrenten sind nicht vorgesehen.

Das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern tritt, anders als bei Ehegatten, nicht automatisch ein.Die Alleinsorge der Mutter, die eine gemeinsame Sorge gegen ihren Willen nicht zulässt, ist  (noch) verfassungsgemäß.

Da, wo es dem Staat ansonsten Geld kosten würde, wird die nichteheliche Lebensgemeinschaft wie eine Ehe behandelt: Die eheähnliche Gemeinschaft wird der Ehe insbesondere bei der Sozialhilfe gleichgestellt !

Ferner gibt es kein gesetzliches Erbteil oder Pflichtteil für den hinterbliebenen unverheirateten Partner. Allerdings kann man den Partner testamentarisch bedenken.