Brauchen nichteheliche Lebensgemeinschaften einen Partnerschaftsvertrag?
Nichteheliche Lebensgemeinschaft - was ist zu beachten?
Immer mehr Paare leben im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen. Auch wenn hier die wesentlichen familienrechtlichen Vorschriften im Rahmen des Zugewinnausgleichs, des Ehegattenunterhalts oder des Versorgungsausgleichs nicht zur Anwendung kommen, gilt es dennoch, einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten:
A. Erbrecht
nichteheliche Lebensgemeinshaften
Viele Paare meiden bewußt den Trauschein und wollen lieber in "wilder Ehe" zusammenleben. Dies hat -wie fast alles im Leben- Vor-und Nachteile.
Ist bei Trennung ein aufwändiges Scheidungsverfahren zwar nicht erforderlich, so stellen sich bei der Auseinandersetzung der Partnerschaft andere Probleme. Unterhaltsansprüche zwischen Lebensgefährten analog zum Ehegattenunterhalt gibt es nicht. Auch Hinterbliebenenrenten sind nicht vorgesehen.