Vonovia erhöht in Wiesbaden erneut die Mieten

anwalt24 Fachartikel
19.07.2017129 Mal gelesen
Die Rechtsnachfolgerin der Deutschen Annington, die Vonovia, hat kürzlich weitere Mieterhöhungen für ihre Wiesbadener Wohnungen ausgesprochen.

Die Rechtsnachfolgerin der Deutschen Annington, die Vonovia, hat kürzlich weitere Mieterhöhungen für ihre Wiesbadener Wohnungen ausgesprochen.

Das Besondere dabei: Es wird nicht etwa der Wiesbadener Mietspiegel herangezogen - in deren Mittelwert die monatlichen Mieten schon jetzt häufig liegen - sondern Vergleichswohnungen, welche pikanterweise auch noch aus dem Eigenbestand der Vonovia stammen.

Die Rechtmäßigkeit solcher Mieterhöhungen kann in vielen Fällen durchaus in Zweifel gezogen werden. Erstens gelten für Erhöhungen aufgrund von Vergleichswohnungen schon gesetzlich sehr strenge Auflagen. Und zweitens soll es sich bei einigen Fällen um aktuelle Neuvermietungen handeln, was die konkrete Vergleichbarkeit der Wohnungen auch noch zusätzlich beeinflussen kann.

Betroffenen Mietern ist schon jetzt zu raten, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei sollte aber möglichst nicht auf Zeit gespielt werden. Falls einer Mieterhöhung nicht zugestimmt wird, kann die Vonovia binnen drei Monaten nach Eintritt der verlangten Mieterhöhung Klage auf Zustimmung erheben. Eine solche Klage kann - falls Sachverständigenbeweis erhoben wird - durchaus mit erheblichen Kosten verbunden sein. Daher sollte möglichst schon frühzeitig über die Prozesschancen gesprochen und ggf. mit der Vonovia das Gespräch gesucht werden.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

 

Die Rechtsnachfolgerin der Deutschen Annington, die Vonovia, hat kürzlich weitere Mieterhöhungen für ihre Wiesbadener Wohnungen ausgesprochen.

Das Besondere dabei: Es wird nicht etwa der Wiesbadener Mietspiegel herangezogen - in deren Mittelwert die monatlichen Mieten schon jetzt häufig liegen - sondern Vergleichswohnungen, welche pikanterweise auch noch aus dem Eigenbestand der Vonovia stammen.

Die Rechtmäßigkeit solcher Mieterhöhungen kann in vielen Fällen durchaus in Zweifel gezogen werden. Erstens gelten für Erhöhungen aufgrund von Vergleichswohnungen schon gesetzlich sehr strenge Auflagen. Und zweitens soll es sich bei einigen Fällen um aktuelle Neuvermietungen handeln, was die konkrete Vergleichbarkeit der Wohnungen auch noch zusätzlich beeinflussen kann.

Betroffenen Mietern ist schon jetzt zu raten, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei sollte aber möglichst nicht auf Zeit gespielt werden. Falls einer Mieterhöhung nicht zugestimmt wird, kann die Vonovia binnen drei Monaten nach Eintritt der verlangten Mieterhöhung Klage auf Zustimmung erheben. Eine solche Klage kann - falls Sachverständigenbeweis erhoben wird - durchaus mit erheblichen Kosten verbunden sein. Daher sollte möglichst schon frühzeitig über die Prozesschancen gesprochen und ggf. mit der Vonovia das Gespräch gesucht werden.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.