Rauchen in Mietwohnung: Vermieter zahlt

Miete und Wohnungseigentum
17.06.20081035 Mal gelesen

Oft kommt es zwischen dem Mieter und dem Vermieter zum Streit, ob der Mieter renovieren oder Schadensersatz für Renovierungsarbeiten leisten muss, wenn aufgrund exzessiven Rauchens die Räume verqualmt und die Tapeten vergilbt sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass der Mieter nur dann für den Schaden aufkommen muss, wenn die Verschlechterungen der Wohnung nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen beseitigt werden können. Mit Schönheitsreparaturen sind Anstreicharbeiten bzw. Tapezierarbeiten, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen gemeint.

Aber Achtung: Sollte sich der Mieter im Mietvertrag wirksam zur Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet haben, muss der Mieter selbst für die Renovierung aufkommen.

 

BGH Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 37/07

   

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