Hacker Attacke auf Facebook geplant von Anonymous-Aktivisten

Medienrecht
04.11.2011416 Mal gelesen
Mitglieder von Anonymous wollen angeblich morgen am Guy-Fawkes-Day einen Hackerangriff auf das soziale Netzwerk Facebook starten.

Nachdem Facebook bereits mehrfach heftig wegen seiner Ignoranz gegenüber dem Datenschutz gerügt worden ist, muss es sich nun nicht nur auf Verfahren von offiziellen Stellen - wie der irischen Datenschutzbehörde - gefasst machen.

Gefahr droht nach einem Bericht unter anderem bei Golem, Online Focus und süddeutsche.de auch von ganz anderer Seite. Zumindest eine Gruppe von Anonymous hatte bereits im August 2011 angekündigt,  Facebook am 05.11.2011 im Rahmen der "Operation Facebook" gezielt anzugreifen. Dies sei gerechtfertigt, weil das soziale Netzwerk die Privatsphäre von seinen Mitgliedern ignorieren würde. Vielmehr würden diese gezielt ausspioniert werden, ohne sich dagegen schützen zu können. Ein endgültiges Löschen von gespeicherten Daten sei nicht möglich.

Was konkret morgen geschehen soll, ist allerdings noch offen. Auf einem Video ist lediglich die Rede davon, dass der 05.11.2011 "in die Geschichte eingehen" werde. Facebook sieht anscheinend der angekündigten Aktion gelassen entgegen.

Nach deutschem Recht ist davon auszugehen, dass sich Hacker - auch bei der Berufung auf den angeblichen Schutz der Privatsphäre - strafbar machen. Wenn der Angriff mit einem Lahmlegen des Servers verbunden ist, kommt vor allem eine Strafbarkeit wegen Computersabotage nach § 303b StGB in Betracht. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 22.03.2011 (Az.: 3 KLS 1/11). Das Gleiche gilt, soweit er sich gegen die Inhalte der Webseite richtet. Hierzu gibt es allerdings noch keine Rechtsprechung. Soweit persönliche Daten von Nutzern betroffen sein sind, kommt unter anderem auch ein Ausspähen von Daten nach § 202a StGB infrage.

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