BGH: Aufnahmen von Tierschützern aus Hühnerställen dürfen gezeigt werden

Medienrecht
23.04.201883 Mal gelesen
Die Ausstrahlung und Weitergabe illegal gemachter Filmaufnahmen aus Öko-Betrieben ist nicht rechtswidrig, urteilten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in einer medienrechtlichen Entscheidung.

Es läge zwar eine Verletzung von Rechten der Betroffenen Betriebe vor, diese müssten aber hinter dem Verbraucherschutz und Medienfreiheit zurückstehen.

Ist das wirklich noch Bio?

Bio-Qualität steht bei vielen Verbrauchern für eine ökologische und artgerechte Haltung von Tieren. Dass es aber auch in Bio-Betrieben zu fragwürdigen Zuständen kommen kann, zeigten die Aufnahmen, die Tierschützer 2012 in biologischen Hühnerställen gemacht hatten. Die in der Nacht aufgezeichneten Aufnahmen zeigten Tiere ohne Federn, die teilweise zwischen toten Artgenossen hockten. In der Folge hatten die Tierschützer die Bilder an den ARD weitergeleitet, der diese in verschiedenen Sendungen auch zeigte. Von der Tierschützer-Aktion betroffen war ein Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden landwirtschaftlichen Betrieben. Diese waren nun gegen die Veröffentlichung und Verbreitung der Filmaufnahmen gerichtlich vorgegangen.

BGH stellt sich auf Seite des Verbraucherschutzes

Nachdem noch die Vorinstanz die Tierschützer auf Unterlassung verurteilt hatte, hat nun der BGH sich auf die Seite der Tierschützer gestellt. Zwar stellten die Richter fest, dass die Aufnahmen grundsätzlich geeignet seien, das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Klägerin in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Auch seien durch die Ausstrahlung der Filmaufnahmen die Interessen der Betriebe berührt.
Dennoch sei eine solche Beeinträchtigung im vorliegenden Fall nicht rechtswidrig. Entscheidend überwiegen nach Ansicht der Richter das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit. Schließlich seien keine falschen Tatsachenbehauptungen verbreitet worden, sondern die Haltung der Tiere, die tatsächlich so stattgefunden hat, dokumentiert worden. Daran habe der Verbraucher auch ein berechtigtes Interesse.

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