Die Abmahnung im Urheber- und Medienrecht

Medien- und Presserecht
27.01.20101370 Mal gelesen

In der heutigen virtuellen Geschäftswelt stehen Verstöße gegen das geistige Eigentum, das Urheberrecht und das Medienrecht an der Tagesordnung.
Die Abmahnung der Verletzer erweist sich dabei als probates Mittel, Rechtsverstößen effektiv zu begegnen, sofern es sich dabei um einen seriösen Rechtsschutz handelt.
Häufige betroffene Rechtsgebiete sind in diesem Zusammenhang neben den bereits genannten Rechtsgebieten die Leistungsschutzrechte, das Urhebervertragsrecht und das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung. In diesen Rechtsgebieten müssen sich insbesondere Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht im besonderen Maße nachweislich auskennen und sich jährlich fortbilden.


Sobald es um die Rechtsprobleme geht, die etwas mit Musik, Film, Bildern und dem Internet zu tun haben ist demnach der Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht der richtige Ansprechpartner.


Dieser sollte wissen, dass eine Abmahnung grundsätzlich keine Voraussetzung ist für einen späteren Prozess, dass sich eine vorherige Abmahnung jedoch aus Kostengründen empfiehlt, da der Verletzer die Klage sofort anerkennen kann und der Abmahnende dann meist die Kosten der Klage oder der einstweiligen Verfügung selbst tragen muss.

Zwingend muss die Abmahnung folgende Punkte enthalten:

  • Aktivlegitimation des Berechtigten
  • Darlegung des konkreten Fehlverhaltens
  • Rechtswidrigkeit des Fehlverhaltens
  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Fristsetzung
  • Androhung gerichtlicher Schritte im Falle der Nichtabgabe der Unterlassungserklärung


Im Bereich der Massenabmahnungen ist oftmals festzustellen, dass wesentliche Voraussetzungen einer Abmahnung fehlen, was für spezialisierte Fachanwälte im Urheberrecht und Medienrecht nicht nachvollziehbar ist. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist in diesen Fällen abzuraten.

Datum: 01.12.2009
Autor: Gulden
Rubrik: E-Commerce, Urheberrecht, Markenrecht
mehr über: Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung


weitere Infos:

Die Abmahnung im Urheberrecht

www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-law.com
www.ggr-rechtsanwaelte.de