Mediation - zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Mediation und Streitschlichtung
03.08.2011941 Mal gelesen
Mehr und mehr Rechtsschutzversicherungen übernehmen nun auch die Kosten für Mediation. Denn es liegt auf der Hand - Mediation kann Zeit und Kosten sparen. Das rechnet sich auch für Rechtsschutzversicherungen.

In einer Mediation vermittelt der Mediator zwischen den Parteienen und unterstützt diese dabei, eigenverantwortlich eine Lösung zu finden. 

Rechtsschutzversicherung und Mediation

Mehrere Rechtsschutzversicherungen haben Mediation in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Noch übernehmen nicht alle Rechtsschutzversicherungen die Kosten für Mediation für alle Bereiche - es ist aber eine deutliche Ausweitung der Kostenübernahme für Mediation zu beobachten.

Mediation

"Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben", heißt es in § 1  Absatz 1 des Mediationsgesetzes. Mit anderen Worten: Wer einen Konflikt klären will, trifft sich nicht vor Gericht und lässt den Richter in einem Urteil entscheiden, sondern er klärt den Konflikt eigenverantwortlich in einem angeleiteten Verfahren.

Vorteile

Mediation bietet diverse Vorteile:

  • Zeit- und Kostenersparnis
  • beteiligte Parteien finden eine konstruktive Lösung und finden Wege für ein zukunftsorientiertes positives Miteianander, die Beteiligten gehen zufrieden aus einer Mediation heraus (Win-Win-Situation) 
  • Beteiligte können selbst und eigenverantwortlich entscheiden, statt das anderen - etwa einem Richter - zu überlassen

Anwendungsbereiche

Mediation kann grundsätzlich bei Konflikten durchgeführt werden, soweit diese für die Mediation geeignet sind. So muss insbesondere die Bereitschaft der Parteien zu diesem Verfahren vorhanden sein.

Häufige Anwendungsgebiete sind zum Beispiel:

  • Mediation bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Mediation im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolge, bei Konflikten in Firmen oder bei Konflikten zwischen Firmen
  • Mediation bei Erbschaftskonflikten
  • Mediation bei familiären Konflikten und Scheidung

Gerne können Sie sich bei Interesse an Mediation an die von der IHK zertifizierte Wirtschaftsmediatorin Wienen wenden,

Tel.: 030 / 390 398 80.

 Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de