Durch das Gesetz sollen die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gefördert werden. Das Mediationsgesetz ist als Entwurf der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Um dazu eine kritische Zwischenbilanz zu ziehen, fand im März 2011 eine Podiumsdiskussion in Berlin statt, zu der die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund und das Niedersächsische Justizministerium eingeladen hatten.
Mediation
Was ist Mediation? "Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben", heißt es in § 1 Absatz 1 des Mediationsgesetzes. Mit anderen Worten: Wer einen Konflikt klären will, trifft sich nicht vor Gericht und lässt den Richter in einem Urteil entscheiden, sondern er klärt den Konflikt eigenverantwortlich in einem angeleiteten Verfahren.
Wie man eine Orange teilt
Der Vorteil besteht darin: Wer sich vor Gericht streitet, zerstört dadurch häufig die Möglichkeit der künftigen Zusammenarbeit mit dem "Gegner" bzw. die Beziehung auf der persönlichen Ebene. Bei einer Mediation kann im Gegensatz dazu durch die Konfliktklärung die Beziehung auf der persönlichen Ebene bzw. die berufliche Zusammenarbeit auf ein danach verbessertes Niveau gestelt werden. Beide Seiten sind dann Gewinner des Mediationsverfahrens.
Wenn sich Erik und Iris um eine Orange streiten, würde der Richter die Orange in zwei Hälften teilen. Eine schlechte Entscheidung - denn eigentlich will Erik den Saft der Orange auspressen, während Iris die Orangenschale zum Backen benutzen will. Die Lösung der Mediation: Erik presst die Orange aus und gibt Iris die ausgespresste Orange. So erhält Erik 100% des Orangesafts und Iris erhält 100% der Schale. Das findet der Mediator bzw. die Mediatorin heraus, wenn in dem Mediationsverfahren herausgearbeitet wird, welche Interessen Erik und Iris mit ihrem Wunsch nach der Orange eigentlich verfolgen. Klassischer Weise werden dagegen vor Gericht Positionen geltend gemacht - es geht darum, Anprüche durchzusetzen. Dagegen wird in einem gerichtlichen Verfahren der Fokus nicht auf die dahinterstehenden Interessen - warum die Ansprüche überhaupt durchgesetzt werden sollen - gesetzt.
Allerdings sind nicht alle Streitigkeiten für eine Mediation geeignet. So kann die Mediation schon daran scheitern, dass nicht beide Parteien den Wunsch haben, sich für diese Art der Konfliktklärung an einen Tisch zu setzen.
Vertraulichkeit, Verschwiegenheit, Vollstreckbarkeit
In dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren geschützt. Zudem wird die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in einer Mediation geschlossen werden, geschützt.
Verweisung aus dem gerichtlichen Verfahren in die Mediation
Ferner werden die Möglichkeiten der Verweisung aus einem gerichtlichen Verfahren in die Mediation oder in ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung erweitert. Darüber hinaus wird die gerichtsinterne Mediation in folgenden Bereichen explizit auf eine Rechtsgrundlage gestellt:
- in der Zivilprozessordnung
- in dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
- in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- im Arbeitsgerichtsgesetz
- in der Verwaltungsgerichtsordnung
- im Sozialgerichtsgesetz
- im Patentgesetz
- im Markengesetz.
Gerne können Sie sich bei Einzelfragen über Mediation an folgende Telefonnummer wenden: 030 - 390 398 80.
Rechtsanwältin und Mediatorin Amrei Viola Wienen
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