Cloetta Deutschland GmbH mahnt wegen Markenrechtsverletzung ab

Cloetta Deutschland GmbH mahnt wegen Markenrechtsverletzung ab
12.08.2016226 Mal gelesen
Vertreten durch die JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt das Unternehmen Cloetta Deutschland GmbH wegen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Schulkreide“ ab.

Warum mahnt dieCloetta Deutschland GmbH ab?

Das Unternehmen ist Inhaberin der geschützten Wortmarke "Schulkreide". Die Marke ist für Zuckerwaren und insbesondere Lakritze, eingetragen. Die Clotta Deutschland GmbH vertreibt unter der Bezeichnung "Schulkreide" laut eigener Aussage seit Jahren Lakritzdragee-Produkte. In dem Abmahnschreiben erhebt sie den Vorwurf der Verletzung ihrer Markenrechte an der Wortmarke "Schulkreide" durch den Abgemahnten.

Konkret habe der Adressat des Schreibens ebenfalls Lakritzdragees  unter der Bezeichnung "Schulkreide" hergestellt, beworben und auf der Verkaufsplattform Amazon über einen Onlineshop vertrieben. In diesem Verhalten sieht die Cloetta Deutschland GmbH eine Verletzung ihrer Rechte an der Marke "Schulkreide".

Welche Forderungen werden von der Cloetta Deutschland GmbH gestellt?

Im Auftrag der Cloetta Deutschland GmbH fordern JONAS Rechtsanwälte von dem Empfänger des Abmahnschreibens die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten gemessen an einem Streitwert von 100.000 Euro. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Auch eine Abmahnung erhalten? - Das können sie tun!  

Falls sie ebenfalls eine Abmahnung der Cloetta Deutschland GmbH erhalten haben,ist es wenig empfehlenswert diese zu ignorieren. Stattdessen sollten sie die folgenden Punkte berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn auch sie rechtlichen Beistand benötigen, wenden sie sich an uns von Werdermann und von Rüden. Wir beraten deutschlandweit und sind Ihnen gerne behilflich. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.