Abmahnung der KFZ-Innung Unterfranken wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung der KFZ-Innung Unterfranken  wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
04.08.2016319 Mal gelesen
Im Auftrag der KFZ-Innung Unterfranken mahnen die JuS Rechtsanwälte wegen eines Wettbewerbsverstoßes ab.

Was ist der Vorwurf der KFZ-Innung Unterfranken?

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen, als gewerblicher Kfz-Händler im Internet tätig zu sein und diesbezüglich nicht die nötigen Informationspflichten erfüllt zu haben. Der Abgemahnte habe es unterlassen auf den gewerblichen Charakter seines Angebots hinzuweisen und verstößt somit gegen das Wettbewerbsrecht, konkret gegen § 3 Abs. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Was fordert die KFZ-Innung Unterfranken von den Abgemahnten?

Im Rahmen der Abmahnung fordern JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken von dem Empfänger des Schreibens die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von 952 Euro.

Das können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun!

Falls sie ebenfalls eine Abmahnung der Kfz-Innung Unterfranken erhalten haben, sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Schritte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Benötigen sie rechtlichen Beistand? Wir von Werdermann und von Rüden können ihnen behilflich sein. Wir beraten deutschlandweit und unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.