Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat späten Widerruf von Altkrediten hinzunehmen

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat späten Widerruf von Altkrediten hinzunehmen
01.06.2016291 Mal gelesen
Rund 80.000 Verbraucher in Deutschland können ihre Altkredite heute noch widerrufen. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung von Werdermann | von Rüden, um rechtzeitig das eigene Widerrufsrecht geltend zu machen!

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat späten Widerruf von Altkrediten hinzunehmen

Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) muss zahlreichen Darlehensnehmern, die zwischen 2002 und 2010 einen Immobilienkredit aufgenommen haben, noch immer ein Widerrufsrecht zugestehen. Grundlage für diese nachteilige Position der LBBW ist eine Regelung, die 2002 verabschiedet wurde. Demnach haben Verbraucher, die von ihrem Kreditinstitut bei Abschluss eines Darlehensvertrages nur fehlerhaft über die eigenen Widerrufsrechte belehrt wurden, ein faktisch unbefristetes Widerrufsrecht (die Widerrufsfrist setzt nicht ein). Die Landesbank Baden-Württemberg muss nun, weil sie über Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen an Kunden herausgab, Widerrufe zahlreicher Altkredite hinnehmen. Das wirkt sich nachteilhaft für die LBBW aus, denn der Verbraucher kann sich durch einen späten Widerruf viel Geld von der Bank zurückholen.

 

Widerruf von LBBW Krediten kann fünfstellige Ersparnis herbeiführen

Genauer gesagt kann der Widerruf von Altkrediten bei der Landesbank Baden-Württemberg zu einer fünfstelligen Ersparnis führen. Die unmittelbare Rechtsfolge eines Widerrufs ist die Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Die LBBW müsste dem Kunden in diesem Zuge alle Gebühren und Raten samt Zinsen aus dem Vertragsverhältnis (verzinst) zurückerstatten. Im Gegenzug gewährt der Kunde der Landesbank BW die komplette Darlehenssumme zurück. Hier setzt eine Umschuldung an, der Verbraucher nimmt zum Tilgen der Schuld ein neues Darlehen auf, der Vorteil: Die heutigen Konditionen für Kredite sind wesentlich besser und Zinsen auf einem historisch niedrigen Stand verführen. Das alte Darlehen bei der LBBW wird also durch ein neues abgelöst, einige Prozentpunkte an Zinsen und Gebühren werden gesichert. Dadurch ist ein hoher Geldbetrag schon eingespart, je länger die Laufzeit, desto höher die Ersparnis.

 

Der Verbraucher kann durch Widerruf seinen teuren Altkredit problemlos "loswerden". Und das, ohne eine Gebühr in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichten zu müssen. Auf diese Entschädigung hat das Kreditinstitut bei einem Widerruf keinen Anspruch. Die Option besteht auch für Darlehen, die bereits gekündigt oder getilgt worden sind.

 

Landesbank Baden-Württemberg missachtete die gesetzlichen Vorgaben für Widerrufsbelehrungen

Diesen Vorteil für die Kunden und die Gefahr des Verlustes hat die LBBW selbst verschuldet und muss voll dafür einstehen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes Kreditinstitut die Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrages unmissverständlich und vollumfänglich über das Widerrufsrecht belehren muss. Zugleich wurde eine gesetzliche Musterbelehrung geschaffen, deren unveränderte Übernahme das Kreditinstitut von jeglicher Verantwortung für Fehler entband. Die LBBW änderte das gesetzliche Muster jedoch ab und verlor die anhaftende Schutzwirkung, sodass jegliche Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung dem Kreditinstitut zuzurechnen sind. Darüber hinaus verstießen Inhalt und Form der LBBW -Belehrungen gegen die gebotene Deutlichkeit. Indem der Fristbeginn durch unpräzise Formulierungen nicht bestimmbar war und erhebliche Rechtsfolgen außer Acht gelassen wurden, konnte der Verbraucher sich nicht abschließend belehrt fühlen. Das "ewige" Widerrufsrecht ist einschlägig, LBBW Kunden können ihre Altkredite heute noch widerrufen.

 

Zügiges Handeln erforderlich - Widerruf nur noch knapp drei Wochen möglich!

Vor kurzem hat der Bundestag jedoch einer Initiative der Regierung zugestimmt und das Widerrufsrecht für fehlerhaft belehrte Verbraucher befristet. Auch sogenannte Altfälle haben nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit, ihr Darlehen zu widerrufen und die damit verbundenen Vorteile wahrzunehmen. Damit verbleiben weniger als drei Wochen, betroffene Verbraucher sollten schleunigst einen Rechtsbeistand aufsuchen.

 

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet im Zuge dessen eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit durch hauseigene, hervorragend ausgebildete Anwälte.

 

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Mehr dazu:

   
  • Falsche Widerrufsbelehrungen der ING DiBa