OLG Hamm: Kreditinstitut muss bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung dem Darlehensnehmer vorgerichtliche Anwaltsgebühren erstatten

OLG Hamm: Kreditinstitut muss bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung dem Darlehensnehmer vorgerichtliche Anwaltsgebühren erstatten
29.01.2016605 Mal gelesen
Oberlandesgericht schätzt Fehler in Widerrufsbelehrung als Pflichtverletzung ein, die Schadensersatz vorsieht

In einem aktuellen Urteil des OLG Hamm (31 U 64/14, Randziffer 32) befreit das Gericht die Klägerin, die ihren Kreditvertrag erfolgreich widerrufen hatte, von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zulasten des beklagten Geldinstituts. Die Entscheidung beruht darauf, dass die Bank zu Schadensersatz verpflichtet sei, da durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages eine Pflichtverletzung vorliegt.

 Bezug nimmt das Oberlandesgericht auf § 280 Abs.1 BGB, worin eine Pflichtverletzung den "Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens" vorsieht. Laut dem Urteil sind damit auch die Anwaltskosten gemeint, die vor der Klage angefallen waren. In dem Fall handelt es sich um eine Summe von etwa 2.100 Euro.

 Lässt sich aus dem Fall der Anspruch ableiten, dass erfolgreiche Kreditwiderrufe vor Gericht den Kläger von seinen kompletten Anwaltskosten befreien? Zunächst liegt die Entscheidung bei den zugeteilten Gerichten. Aus dem vorliegenden Urteil leitet sich kein allgemeiner Anspruch auf vorgerichtliche Kostenerstattung ab. "Jedoch kann das Urteil des OLG Hamm als Argument dienen bei zukünftigen Widerrufsprozessen auf eine Befreiung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu pochen", erklärt Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der Kanzlei baum reiter & collegen. Verbraucher erhalten hiermit die Möglichkeit beim erfolgreichen Kreditwiderrufsprozess weitere Kosten einzusparen.

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Die Kanzlei baum reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete sowie bundesweit führende Kanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietät rund um den ehemaligen Bundesinnenminister Baum vertritt Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Geldinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen. Zu den Mandanten gehören neben Privatanlegern und institutionellen Investoren auch Family Offices, Unternehmen und Kommunen. Prof. Dr. Reiter tritt regelmäßig als Sachverständiger im Bundestag auf und lehrt Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule.