Nassauische Sparkasse belehrte Kreditnehmer über Jahre fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht

Nassauische Sparkasse belehrte Kreditnehmer über Jahre fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht
16.01.2016466 Mal gelesen
Nassauische Sparkasse verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb noch heute Darlehensvertrag mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen und viel Geld sparen.

Nassauische Sparkasse belehrte Kreditnehmer über Jahre fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht

Die Nassauische Sparkasse belehrte ihre Kreditnehmer über Jahre, vor allem in den Jahren 2005 bis 2009, fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht. Kunden der Nassauische Sparkasse haben deshalb noch heute ein Widerrufsrecht; es ist nicht wegen Fristablauf ausgeschlossen. Denn in Fällen, in denen ein Kreditinstitut seine Kreditnehmer, wenn sie Verbraucher sind, fehlerhaft belehrt, beginnt eine Widerrufsfrist nach geltendem Recht nicht zu laufen.

 

"Widerrufsjoker" ermöglicht Kunden der Nassauische Sparkasse heute günstige Umschuldung

Durch den Widerruf ist es Kunden der Nassauische Sparkasse unkompliziert möglich, sich von einem teuren Altkredit mit hohen Zinsen zu lösen. Bei einem Widerruf ist vor allem eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, die regelmäßig bei Kündigungen anfällt, nicht zu zahlen. Diese macht eine Umschuldung in anderen Fällen regelmäßig wirtschaftlich sinnlos. Entfällt sie aber, können Verbraucher durch einen Wechsel auf einen neuen Kredit mit den derzeit extrem niedrigen Zinsen sehr viel Geld sparen. Deshalb wird der Widerruf in solchen Fällen auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet.

 

Nassauische Sparkasse möglicherweise wegen Gesetzesänderung schon bald vor Widerruf sicher

Aufgrund eines vor kurzem vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurfs könnte die Nassauische Sparkasse schon bald vor einer Ausübung des Widerrufsrechts noch nach Jahren sicher sein. Der Gesetzesentwurf sieht für Verbraucherdarlehensverträge die Einführung einer absoluten Widerrufsfrist auch in Fällen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen vor, wie sie schon jetzt bspw. bei Fernabsatzverträgen besteht. Darüber hinaus soll die Ausübung des Widerrufsrechts für in der Vergangenheit geschlossene Verbraucherdarlehensverträge zum letzten Mal am 20.6.2016 möglich sein. Die Zeit läuft; Kunden der Nassauische Sparkasse sollten alsbald handeln.

 

Kein Vertrauensschutz für Nassauische Sparkasse - etliche Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung

Unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen eines derartigen Widerrufsrechts ist aber auch, dass das Kreditinstitut, hier die Nassauische Sparkasse, keinen sog. Vertrauensschutz genießt, weil es die Musterwiderrufsbelehrung unverändert übernommen hat. Weist eine Widerrufsbelehrung erhebliche Abweichungen vom Muster des Gesetzgebers ab, besteht gerade kein Vertrauensschutz. So liegt es auch bei den Widerrufsbelehrungen der Nassauische Sparkasse: Sie enthielten Fußnoten, die das Muster nicht vorsah, Klammerzusätze, die nicht abgedruckt werden sollten, und Überschriften die, anders als in der Musterbelehrung, um die Worte "zu Darlehensvertrag vom xx.xx.xxxx" ergänzt waren.

 

Nassauische Sparkasse verwirrte Kunden durch überflüssigen Zusatz zu finanzierten Geschäften und informierte nicht über eigene Verpflichtungen

Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen der Nassauische Sparkasse ergibt sich zum einen wohl daraus, dass sie mit einem extrem umfangreichen Zusatz zu finanzierten Geschäften für gehörige Verwirrung bei den Kreditnehmern gesorgt haben dürfte. Denn finanzierte Geschäfte stellen den Ausnahmefall dar. Der entsprechende Passus hat dementsprechend nur für einen ganz geringen Teil der Darlehensnehmer überhaupt Relevanz. Für die übrigen Darlehensnehmer ist er angesichts seiner Ausmaße verwirrend und geeignet, sie von ihrem eigentlichen Widerrufsrecht und dessen Inhalten erheblich abzulenken.

 

Belehrung über Widerrufsfristen seitens der Nassauische Sparkasse fehlerhaft

Zum anderen stellen auch die Formulierung "frühestens" im Kontext des Fristbeginns sowie die Verwendung der Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" in den Widerrufsbelehrungen der Nassauische Sparkasse wohl Fehler dar. Während die Fußnote den fehlerhaften Eindruck bei den Kunden erwecken konnte, sie müssten eine Prüfung im Einzelfall durchführen, führte die Verwendung des Wortes "frühestens" dazu, dass der Fristbeginn nicht mehr klar bestimmbar war. Denn die Nassauische Sparkasse unterließ es, darüber aufzuklären, von welchen weiteren Faktoren es noch abhängen sollte, ob die Frist nun mit Erhalt der Widerrufsbelehrung oder erst später beginnen würde. Darüber hinaus informierte die Nassauische Sparkasse auch nicht darüber, dass für sie selbst - ebenso wie den Kunden - im Falle eines Widerrufs eine Frist für die Erstattung von Zahlungen zu laufen beginnen würde.

 

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

 
  • Allianz Lebensversicherung 2007
  • AXA Bank 2003 bis 2006
  • Berliner Bank 2006 bis 2009
  • BHW Bausparkasse 2005 bis 2007
  • DBV-Winterthur 2006 bis 2008
  • DKB 2003
  • Hamburger Sparkasse 2006
  • Frankfurter Sparkasse 2009
  • Kreissparkasse Heilbronn 2010
  • Kreissparkasse Ravensburg 2008
 

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Mehr Informationen zum Widerruf gegenüber Sparkassen finden Sie unter:

 

https://www.wvr-law.de/?p=5650/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-des-sparkassenverlags

 

https://www.wvr-law.de/widerrufsbelehrungen-der-sparkassen-diese-formulierungen-benachteiligen-verbraucher/

 

https://www.wvr-law.de/widerrufsbelehrung-sparkasse-fehlerhaft