Stadtsparkasse München: Widerruf Ihres Darlehens bringt finanziellen Spielraum

Stadtsparkasse München: Widerruf Ihres Darlehens bringt finanziellen Spielraum
29.12.2015305 Mal gelesen
Etliche Banken kamen ihrer Pflicht, ihre Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrags ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht zu belehren, nur ungenügend nach. Zahlreiche Widerrufsbelehrungen wurden bereits von Gerichten für fehlerhaft erklärt.

Für Verbraucher, also zu privaten Zwecken Handelnde, stellt sich das als finanzieller Glücksfall heraus. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ermöglicht Darlehensnehmern, die nur unzureichend belehrt worden sind, auch nach Jahren der Laufzeit durch einen Widerruf aus dem Kredit auszusteigen. Gerade angesichts der aktuellen Zinslage ist diese Möglichkeit eine Option, um finanziellen Spielraum durch Umschuldung zu schaffen.

Unzureichende Widerrufsbelehrungen der Stadtsparkasse München - Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden

Das Widerrufsrecht ist Verbrauchern eingeräumt, um sie gegenüber Unternehmen, die oft einen Informations- und Organisationsvorsprung besitzen, vor unüberlegten Geschäften zu schützen. Der Bundesgerichtshof sieht deshalb bei unzureichender Belehrung die effektive Ausübung dieses Rechts in Gefahr. Daher entschied er, dass der Widerruf bei Fällen fehlerhafter Belehrung zeitlich unbegrenzt erklärt werden kann.

Für nahezu alle Darlehensnehmer stellt sich der Widerruf gegenüber einer vorzeitigen Kündigung des Kreditvertrags als deutlich attraktiver dar. Denn bei einer Kündigung vor Fälligkeit stoßen die meisten Bankkunden auf das gleiche Problem: Die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kreditinstitute verlangen für den vorzeitigen Ausstieg eine enorme Summe an Ausgleichszahlung. Je nach Darlehenssumme kann diese in die Zehntausende gehen. Daher hielt sie schon viele Kreditnehmer von einem Ausstieg aus dem Altkredit ab. Mit Hilfe des Widerrufs hingegen kann dieses Geld gespart werden.

"Ewiges" Widerrufsrecht durch geplante Gesetzesänderung in Gefahr

Diese Möglichkeit, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kredit auszusteigen, könnte jedoch bald ein Ende finden. Das unbefristete Widerrufsrecht soll durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden. Für die Banken ist das eine willkommene Änderung, für an einem Widerruf interessierte Kreditnehmer könnte sie Zeitdruck bedeuten. Am 21. Juni 2016 sollen Darlehen, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen wurden, zum letzten Mal widerrufen werden können. Es bleiben somit nur weniger sechs Monate, um die Vertragsunterlagen prüfen zu lassen.

Stadtsparkasse München belehrte nicht umfassend genug über den Fristbeginn

Wann ein Belehrungstext die Anforderungen an eine umfassende und eindeutige Verbraucherbelehrung nicht erfüllt, kann nur anhand der individuellen Belehrung im Einzelfall festgestellt werden. Bankkunden der Stadtsparkasse München, die in der Zeit um 2006 einen Kredit aufnahmen, könnten gute Aussichten haben, ihren Kredit zu widerrufen. So belehrte die Stadtsparkasse München die Darlehensnehmer über den Beginn der Frist so:

 "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."

Bereits der Bundesgerichtshof, die höchste Instanz in diesen Sachen, urteilte über diese Formulierung, dass sie nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung genügt. Diese Formulierung ist nicht umfassend genug. Verbraucher werden über den tatsächlichen Fristbeginn im Unklaren gelassen. Denn zwar können die Kunden der Stadtsparkasse München aus dieser Information lesen, dass der Beginn der Frist von weiteren Voraussetzungen abhängt. Aber darüber, welche das sind, ist nichts zu finden. Der Schutz, den die Widerrufsbelehrung gewährleisten soll, kann aber nicht gewahrt werden, wenn die Belehrung nicht umfassend und eindeutig ist. Denn nur durch eine solche Belehrung sind die Darlehensnehmer in der Lage, vom Widerrufsrecht tatsächlich Gebrauch zu machen.

Einseitige Fristangabe zur Erfüllung der Pflichten aus dem Widerruf in Belehrungen der Stadtsparkasse München

Zudem belehrt die Stadtsparkasse München im Absatz zu den Widerrufsfolgen ihre Kunden nur unvollständig. Denn die Bank gibt die Frist an, innerhalb derer die Darlehensnehmer den aus dem Widerruf entstehenden Pflichten nachkommen müssen. Eine Frist, an die die Bank gegebenenfalls selbst gebunden ist bei der Rückzahlung etwaig bereits geleisteter Raten, ist nicht zu finden. Die Angabe ist für die Ausübung des Widerrufsrechts jedoch wesentlich, da die Kreditnehmer nur dadurch ihre eigene Liquidität nach dem Widerruf planen und somit Vor- und Nachteile des Widerrufs abwägen können.

Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bietet Darlehensnehmern der Stadtsparkasse München eine kostenlose Erstprüfung ihrer Vertragsunterlagen

Nicht jeder Fehler in der Widerrufsbelehrung führt automatisch zur Widerrufbarkeit des Darlehensvertrags. Die Rechtslage sieht verbraucherfreundlich aus. Dennoch stoßen einige Bankkunden auf Widerstand der Banken. Beratung von im Bankrecht erfahrenen Anwälten kann Ihnen helfen, diesen zu überwinden. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden begleitete bereits zahlreiche Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Unsere Anwälte bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen mit der Stadtsparkasse München an.

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