Sparkassen- und Bankenkredite: Was kann ein Widerruf bewirken? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Sparkassen- und Bankenkredite: Was kann ein Widerruf bewirken? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
30.10.2014454 Mal gelesen
Der Widerruf von Krediten erfährt aktuell von Gerichten, Verbrauchern und auch der Presse viel Aufmerksamkeit. Doch kann stets widerrufen werden?

Bankkredite sorgen aktuell für zahlreiche Schlagzeilen. Neben der weitreichenden Entscheidung zur Verjährung bei Bearbeitungsgebühren, hat auch das Thema Widerruf von Darlehen in den vergangenen Monaten nicht wenige Kreditnehmer beschäftigt. Zwar haben die meisten Bankkunden beim Unterzeichnen des Kreditvertrags bei der Sparkasse, Volksbank oder einer anderen Bank bei neueren Krediten eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet, doch welches konkrete Recht wurden sie diesen Belehrungen informiert? Und warum ist der Widerruf von Darlehen wieder zum Gesprächsthema geworden?

 

Bei dem Widerruf handelt es sich um ein gesetzlich eingeräumtes Verbraucherrecht. Bei Kreditverträgen stehen die entsprechenden Regelungen bereits seit vielen Jahren im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Widerruf soll es einem Kreditnehmer ermöglichen, sich von einem bereits abgeschlossenen Vertrag wieder loslösen zu können. Der Widerruf ist jedoch etwas anderes als eine Kündigung. Während die Kündigung einen bestehenden Vertrag beendet, setzt der Widerruf bereits beim Abschluss des Vertrags an. Eine wirksam widerrufener Darlehensvertrag wird - fast - so behandelt, als wäre der Vertrag nicht abgeschlossen worden. Diese Wirkung des Widerrufs ist insbesondere dann interessant, wenn der bestehende Darlehensvertrag eine unliebsame Konsequenz - wie etwa Vorfälligkeitsentschädigungen - mit sich bringt.

 

Widerruf ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft

 

Dennoch ist der Widerruf keine stets funktionierende "Patentlösung". Denn es müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein - so muss der Vertrag überhaupt noch widerrufbar sein. Ein Darlehen kann nicht beliebig lang widerrufen werden, sondern nur bis zum Ende der Widerrufsfrist. Dennoch kann ein Blick in die seinerzeit bei der Sparkasse , Volksbank oder einer anderen Bank unterzeichneten Widerrufsbelehrung nicht immer weiterhelfen - denn schon die Frage, ob Widerrufsfrist wirksam in Gang gesetzt wurde, birgt komplexe juristische Bewertungen. Beispielsweise birgt das Wort "frühestens" verschiedene Deutungsmöglichkeiten, wann genau eine Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt. Schon diese Ungewissheit kann eine Widerrufsbelehrung unwirksam werden lassen.

 

Trotz vieler Gerichtsurteile kommt es auf den Einzelfall und den konkreten Kreditvertrag an

 

Daher stehen bei dem Widerruf eines Kredits die konkret verwendeten Vertragsunterlagen und die verwendeten Wortlaute im Mittelpunkt. An Ende einer Prüfung können daher unterschiedliche Ergebnisse stehen. Da im Lauf der Zeit wurden von verschiedenen Sparkassen und Banken viele unterschiedlich formulierte Verträge eingesetzt wurden, gibt es auch keine Aussage, dass jeder Kredit widerrufen werden kann. Dass es nicht "den" Kreditvertrag gibt, spiegelt sich auch in zahlreichen Gerichtsurteilen wieder, die verschiedene Einzelfrage entschieden. Daher kommt es gerade bei Urteilen rund um den Widerruf von Krediten darauf an, dass die Entscheidung "passt" und tatsächlich eine vergleichbare Konstellation betreffen.

 

Schon dieser sehr kurze Überblick lässt erahnen, wie umfangreich die rechtliche Prüfung eines Widerrufs bzw. Widerspruchs ist. Daher verzichten Sparkassen Banken angesichts der verschiedenen juristischen Fallstricke nicht auf rechtliche Beratung. Wenn schon die Unternehmen, die Verträge erstellt haben, sich durch Rechtsrat unterstützen lassen, sollten Verbraucher sich diesem Vorgehen anschließen und ebenfalls fachkundige, rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Wenn sich Bankkunden mit dem Gedanken tragen, einen bestimmten Kredit zu widerrufen, dann kann die Prüfung des individuellen Falls durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiterhelfen.

 

Weiterführende Informationen rund um die Themen Kredit und Widerruf befinden sich auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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