Widerruf von Krediten oder Lebensversicherungen – Ein einfache Lösung für alle Fälle?

Widerruf von Krediten oder Lebensversicherungen – Ein einfache Lösung für alle Fälle?
17.09.2014236 Mal gelesen
Wenn sich Kreditnehmer gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Versicherte nach einer Kündigung gegen unliebsame Rückkaufswerte wehren möchten, stoßen sie auf den Widerruf. Doch so wirkungsvoll ein Widerruf auch sein mag – es handelt sich um eine komplexe rechtliche Handlung.

Zwei Entwicklungen riefen den Widerruf wieder in das Bewusstsein von Versicherten und Darlehensnehmern zurück: Die Kreditzinsen der vergangenen Zeit ließen Darlehensnehmer an Umschichtungen denken, doch die Vorfälligkeitsentschädigung macht solchen Plänen immer wieder eine Strich durch die Rechnung. Hinsichtlich Versicherungen sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofs für Schlagzeilen. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob tausende von Versicherungsnehmern bereits gekündigte Verträge nachträglich widerrufen können und mehr Geld als den ausgezahlten Rückkaufswert fordern können.


Wirksamer Widerruf beseitigt vertragliche Grundlage von Rückkaufwerten und Vorfälligkeitsentschädigungen


Diesen beiden doch recht unterschiedlichen Sachverhalten ist gemeinsam, es jeweils der Widerruf eine Lösung für das Problem bieten kann. Denn der Widerruf ist ein grundlegendes Verbraucherrecht, das der Gesetzgeber bei verschiedenen Verträgen - unter anderem bei Darlehen sowie Renten- und Lebensversicherungen - vorgesehen hat. Wird ein Kredit- oder Versicherungsvertrag widerrufen, dann wird der Vertrag so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Dies unterscheidet den Widerruf von der Kündigung, die den Vertrag beendet, aber nicht nachträglich beseitigt. Da Rückkaufswerte und Vorfälligkeitsentschädigungen auf vertraglichen Vereinbarungen beruhen, gibt es nach einem erfolgreichen Widerruf keine Basis mehr, um diese zu fordern.


In der Praxis ist der Widerruf für den Verbraucher alles andere als ein einfach handhabbares Recht. Denn der Widerruf kann nicht beliebig und jederzeit erklärt werden, sondern nur bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Von zentraler Bedeutung ist die Widerrufsbelehrung. Denn ein Widerruf oder Widerspruch ist nur solange möglich, wie die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen. Doch die Schwierigkeit ist, dass die Dauer dieser Frist nicht ohne Probleme in den Vertragsunterlagen nachgelesen werden kann. Denn schon die Frage, ob Widerrufsfrist wirksam in Gang gesetzt wurde, birgt komplexe juristische Bewertungen. Beispielsweise birgt das Wort "frühestens" verschiedene Deutungsmöglichkeiten, wann genau eine Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt. Schon diese Ungewissheit kann eine Widerrufsbelehrung unwirksam werden lassen. Diese feinen Nuancen machen den Widerruf in der Praxis zu einem für Verbraucher nicht einfach handhabbaren Recht.


Schon diese wenigen und nur sehr kurz umrissenen Beispiele lassen erahnen, wie umfangreich die rechtliche Prüfung eines Widerrufs bzw. Widerspruchs ist. Angesichts der zahlreichen juristischen Fragestellungen verzichten Kreditinstitute oder Versicherungen nicht auf rechtliche Unterstützung. Daher sollten Verbraucher sich diesem Vorgehen anschließen und ebenfalls fachkundige, rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn sie einen Kredit oder eine Versicherung widerrufen möchten oder wenn ein bereits selbst erklärter Widerruf keine Wirkung zeigte. Denn ein umkomplizierter Vorgang ist der Widerruf von Krediten und Versicherungen nicht. Ein wirksamer und vorher geprüfter und juristisch durchdachter Widerruf kann aber Probleme mit unliebsamen Vorfälligkeitsentschädigungen oder Rückkaufswerten lösen bzw. Klarheit schaffen.


Weitere Informationen rund um den Widerruf von Krediten oder Versicherungen befinden sich auf unserer Homepage: www.widerrufsrecht-anwalt.de


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