Immobilienkredit nachträglich widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Immobilienkredit nachträglich widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen
26.08.2014265 Mal gelesen
„Wer sein Immobiliendarlehen nachträglich widerrufen möchte, sollte sich nicht entmutigen lassen, wenn die Bank den Widerruf nicht anerkennt“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Rechtlage sei eindeutig, betont Cäsar-Preller: Wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, kann der Kredit immer noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Das gilt auch dann, wenn die Bank für die vorzeitige Ablösung des Darlehens bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung kassiert hat. "Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann die Vorfälligkeitsentschädigung nachträglich zurückverlangt werden", erklärt Cäsar-Preller.

Die Vorteile des Widerrufs liegen auf der Hand: Viele Kreditnehmer, die vor einigen Jahren ein Darlehen zu dem seinerzeit üblichen Zinssatz aufgenommen haben, ärgern sich heute, da das Zinsniveau deutlich gesunken ist. Doch bei einer Umschuldung oder vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens wird eine in der Regel üppige Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die entfällt jedoch bei einem erfolgreichen Widerruf. "Für die Bank ist das natürlich ein schlechtes Geschäft, da sie an den Vorfälligkeitsentschädigungen gut verdient. Daher werden erfahrungsgemäß Widerrufe erstmal abgelehnt oder ignoriert. Das ändert sich jedoch meistens, wenn ein Anwalt den Widerruf begründet", so Cäsar-Preller. Die rechtliche Beratung sei auch noch aus einem anderen Grund ratsam. "Für den Laien ist es oft gar nicht erkennbar, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß war. Oft geht es nur um einzelne Formulierungen", sagt Cäsar-Preller.

Auch Forward-Darlehen, die zur Anschlussfinanzierung bereits abgeschlossen wurden, lassen sich auch heute noch widerrufen. "Befürchtungen, dass die Bank später keine Anschlussfinanzierung gewährt, sind unbegründet. Schließlich geht es ums Geschäft und die Banken stehen untereinander im Wettbewerb", so Cäsar-Preller.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

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