Wie ein Rosenkrieg 10 Lebensjahre vor Gericht vergeuden kann

Kredit und Bankgeschäfte
19.09.2011761 Mal gelesen
Wer 30 Jahre oder mehr verheiratet ist, und für die Scheidung schon 10 Jahre vergeudet, dem bleibt keine Lebenszeit und kein Raum für eine andere glückliche Beziehung. Ein Justizbeispiel aus DM-Zeiten zeigt, was man sich in langer Ehe und danach so alles antun kann, aber nicht sollte.

Die Ehefrau kam zu mir mit ihrer Scheidung.

Auch dieser reale Fall ist  stark verfremdet dargestellt.  Die wesentlichen Inhalte werden trotzdem beim Leser ankommen.

Die Eheleute waren mindestens 30 Jahre verheiratet. Sie hatten erhebliche Vermögenswerte angesammelt. Ob die beiden zeitweise eine gute Beziehung geführt haben, werde ich nie erfahren. Sie hatten jedenfalls mehrere große Kinder.  Die letzten mindestens 10 Ehejahre waren von zunehmenden Streitigkeiten geprägt, bis die Mandantin es nicht mehr aushielt und die Moral hintan stellte und auszog.

Streiterfahren aus den Ehejahren, wollte sie sich die Machenschaften ihres Mannes nicht mehr gefallen lassen. Sie beauftragte mich mit Durchsetzung Ihrer Unterhalts- und Zugewinnansprüche. 

Die erforderlichen Informationen fehlten. Die Sachverhalte mußten aufgeklärt und Belege beschafft werden.

Allein die Aufklärung des Immobilienbesitzes, der Eigentumsverhältnisse, der unterschiedlichen Finanzierungsverläufe, der Mithaft der Mandantin für fremde und eigene Schulden in den Darlehensverträgen und den Grundschuldurkunden zur Darstellung von Anfangs- und Endvermögen führte zu einem  erheblichen Arbeitsaufwand und nahm Monate in Anspruch.

Endlich konnte unter Abschätzung der  Immobilienwerte im Anfangs- und Endvermögen ein Zugewinnausgleichsanspruch in deutlich siebenstelliger Höhe beziffert werden.

Da sich streitende Eheleute nach langer zunehmend streitiger Verbindung mitunter alles gönnen, insbesondere das Schlechte, wird jeder Sachvortrag Schriftsatz für Schriftsatz hin- und her bestritten. 

Erste Jahre vergehen damit vor dem Familiengericht. Endlich kann der umfangreiche Immobilienbesitz einer Begutachtung durch einen Sachverständigen bewertet werden. In diesem Fall dauerte allein das Sachverständigengutachten 9 Monate. Nach Austausch weiterer Schriftsätze unter denen die Mandantin jeweils emotional schrecklich litt, wurde der Sachverständige dann befragt. Die Beweisaufnahme wurde abgeschlossen. Der Amtsrichter erließ nach ausreichender Bearbeitungszeit sein Urteil.

Jetzt befinden wir uns vielleicht im 5. Jahr bei Gericht. Der Ehemann legte Berufung ein. Über den  Austausch der Berufungschriftsätze bis zur ersten Terminierung des Berufungsgerichtes vergehen mehr als anderthalb Jahre.

In dieser Zeit tobt bereits der Vollstreckungskrieg. Die Mandantin ließ aus dem Urteil erster Instanz Ihre Ansprüche durch Vollstreckungsmassnahmen sichern. Natürlich ließ der Ehemann sich dies nicht gefallen und versuchte sich umfangreich zu wehren. Rosenkrieg kann durchaus ein Fulltimejob auch für Ehegatten werden...

Das Oberlandesgericht war mit der Immobilienbewertung nicht zufrieden. Es beauftragte einen Obergutachter. Dessen Gutachten zeigte aber dann größere Unstimmigkeiten als das Gutachten des Erstgutachters. Dieser wurde nach weiteren Verhandlungsterminen vom Gericht von seinem Auftrag entbunden. Die Kosten waren angefallen. Statt einen dritten neuen Gutachter zu beauftragen, wurde der Gutachter in erster Instanz wieder befragt. Diese Befragung ergab dann auch eine anfänglich fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung dieses Gutachters. 

Wunderbar alles neu, nach der ganzen Zeit.

Aber auch diese streitgestählten Menschen verstanden dann, das Rosenkriege keinen Sinn machen, und ließen sich leicht ermattet von Kosten und Aufwand zu einem Vergleich becircen. Das Verfahren wird beendet. Der Zugewinnausgleich war geregelt. Die Eheleute wurden geschieden. 

... und die Vermögensauseinandersetzung machen dann wahrscheinlich die Erben.

Es mag zwar gut tun, die eigenen Verletzungen nicht spüren zu wollen und lieber auf den künftigen Ex verbal oder mit gerichtlichen Streitigkeiten einzuschlagen, aber der Andere reagiert mit gleichen Mitteln. Eine Eskalation ist immer möglich. Krankheiten sind nicht selten.

Vielleicht wäre es hier lebensklüger gewesen sich früher zu trennen, und andere Wege zur Auseinandersetzung zu suchen und zu finden.

Und denken Sie nicht, dies sei ein Ausnahmefall. Auf die Größe des Vermögens kommt es nicht an. Sie wollten sich doch eigentlich trennen und nicht durch Liebe oder Hass verbunden bleiben.

Ich bin auch aufgrund solcher Erfahrungen von der Mediation und anderen Methoden der aussergerichtlichen Streitbeilegung überzeugt.

Es einfach schöner, wenn die Streitparteien dadurch nach überschaubarer Zeit eine Einigung finden und ihr neues getrenntes Leben wieder aufnehmen können.

 

Fragen zur Mediation beim Infoabend der Interessengruppe mediatorenaktiv am 1. Mittwoch im Monat in meiner Kanzlei um 18 Uhr 30 oder telefonisch an mich persönlich 089/182087.

 

Erich Kager

Rechtsanwalt und Mediator

www.ra-kager.de

www.mediatorenaktiv.de