Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit dem Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Hierrunter fällt unter anderem das Mitbestimmungsrecht im Betrieb und das Tarifrecht. Der Geltungsbereich erstreckt sich somit nicht nur auf den einzelnen Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht), sondern auf mehrere als Gemeinschaft, das sogenannte „Kollektiv“. Damit ist auch der Arbeitskampf ein wichtiges Themenbereich in diesem Rechtsgebiet. Grundsätzlich setzt sich die Gewerkschaft oder der Verband für die Rechte ihrer Mitglieder ein. In ständigen Verhandlungen wird versucht, die geforderten Arbeitsbedienungen durchzusetzen.

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