OLG Düsseldorf verurteilt VW im Diesel-Skandal erstmals nach 826 BGB

Kaufrecht
20.12.2019142 Mal gelesen
Mit Düsseldorf hat das 15. von 24 Oberlandesgerichten VW im Diesel-Abgasskandal zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung verurteilt.

Nächste Pleite für die Volkswagen AG im Diesel-Abgasskandal vor Gericht: Erstmals hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf VW nach § 826 Bürgerlichem GesetzbuchBGB zu Schadensersatz verurteilt. (Az. I-18 U 58/18 und Az. I-18 U 16/19). Der Konzern muss zwei Klägern Schadensersatz bezahlen, weil sich VW durch die Manipulation des Motors EA 189 der "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung" schuldig gemacht hat. Damit haben sich nun 15 von 24 Gerichten der zweiten Instanz auf die Seite der Verbraucher geschlagen. Einzig das OLG Braunschweig hat bisher die Zahlung von Schadensersatz in einem Urteil ausgeschlossen. Allerdings hat Braunschweig in der zweiten mündlichen Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen VW angedeutet, dass es die Urteile der andern OLG intensiv prüfen werde. Sprich: In Braunschweig findet ein Umdenken statt (mehr dazu hier). Die anderen neun OLG haben sich noch nicht abschließend zum Thema Schadensersatz geäußert.

 

OLG-Urteile haben Einfluss auf Musterfeststellungsverfahren gegen VW

 "Die Verbraucher bekommen endlich ihr Recht zugesprochen. Die Chancen auf Schadensersatz sind weiter gestiegen", freute sich Dr. Ralf Stoll von der Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr der über das Urteil aus Düsseldorf. "Zudem haben in der ersten Instanz auch die Verbraucher die Oberhand gewonnen", berichtet Stoll weiter. An 97 von 115 Landgerichten werde VW zu Schadensersatz verurteilt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal von VW, Daimler und Opel. Die beiden Inhaber vertreten zu dem in einer Spezialgesellschaft die Interessen von rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW. Die positiven Urteile von deutschen Oberlandesgericht hat auch Auswirkungen auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage gegen VW. Bei der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 ließ der Vorsitzende Richter Michael Neef durchblicken, dass eine Verurteilung von VW nach Paragraph 826 BGB durchaus vorstellbar sein könnte. Das Gericht wolle die zahlreichen neu hinzugekommenen Verurteilungen durch Oberlandesgerichte sehr genau anschauen. Er riet VW dazu, sich bis zum 31. Dezember 2019 Gedanken über einen Vergleich mit den Klägern zu machen - mehr dazu hier. Bisher hatte Braunschweig als VW-Gerichtsstandort eine solche Verurteilung OLG abgelehnt (Az.: 7 U 134/17). Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertete die zweite mündliche Verhandlung in Braunschweig als "sensationellen Erfolg" für die Verbraucher (mehr dazu hier). Die Verbraucher dürfen gegenüber VW nicht lockerlassen, so Sauer. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.

 

OLG Düsseldorf: VW hat Typengenehmigung erschlichen

Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter dem Vorsitz von Martine Stein am 18. Dezember 2019 in zwei Urteilen den VW-Konzern zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt. "Der Verstoß gegen die guten Sitten liege in der unternehmerischen Entscheidung, den mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Motor des Typs EA 189 in unterschiedlichen Fahrzeugtypen einzubauen und sodann mit einer erschlichenen Typgenehmigung in den Verkehr zu bringen", teilte das Gericht mit (hier).

In dem einen Fall hatte der Kläger im März 2015 einen gebrauchten Audi Q3 2,0 TDI für knapp 35.000 EUR mit einer Laufleistung von 50.000 km gekauft. Aktuell hat das Fahrzeug eine Laufleistung von rund 125.000 km (Az. I-18 U 58/18). VW muss dem Kläger rund 22.000 Euro erstatten. In dem weiteren Fall hatte der Kläger im November 2012 einen neuen VW Touran Highline 2,0 TDI für knapp 30.000 EUR gekauft. Aktuell hat das Fahrzeug eine Laufleistung von rund 56.000 km (Az. I-18 U 16/19). Hier erhält der Kläger 24.000 Euro. Das Gericht entschied sich in beiden Fällen dafür, dass die Kläger für die Nutzung der Fahrzeuge Entschädigung an VW zu zahlen haben. Weil sich der Autobauer durch sein Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht hat, muss die Volkswagen AG die beiden Fahrzeuge zurücknehmen. Zinsen wegen des gezahlten Kaufpreises können die Kläger dagegen nicht verlangen, weil ihnen das Geld nicht ohne Gegenwert entzogen war, sondern sie ihre erworbenen Fahrzeuge nutzen konnten. Die beiden Entscheidungen des 18. Zivilsenats sind die ersten Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Verfahren, in denen der Hersteller eines Dieselfahrzeugs in Anspruch genommen wird. Zuvor hatte der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits vertragliche Ansprüche gegen einen Händler zugesprochen. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hatte ein solches Urteil vor dem OLG Düsseldorf erstritten (mehr hier). Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.