Chancen im VW-Diesel-Abgasskandal auf Schadensersatz steigen

Das OLG Zweibrücken hat VW zu Schadensersatz verurteilt.
02.12.2019149 Mal gelesen
Mit Zweibrücken hat sich das nächste Oberlandesgericht auf die Seite der Verbraucher geschlagen. VW ist wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt worden.

Für Volkswagen wird es im Diesel-Abgasskandal vor Gericht immer enger. Mit dem Oberlandesgericht Zweibrücken hat nun auch das nächste Oberlandesgerichten VW erstmals nach § 826 Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadensersatz verurteilt. (Az. 4 U 88/19, unveröffentlicht). Der Konzern muss einem Kläger 17.000 Euro Schadensersatz bezahlen, weil VW sich der "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung" schuldig gemacht hat. 14 von 24 Gerichten der zweiten Instanz haben nun VW verurteilt.

 

Kostenlose und individuelle Erstberatung im Diesel-Abgasskandal

"Das ist ein großartiger Erfolg", freute sich Dr. Ralf Stoll über das Urteil aus Zweibrücken. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal von VW, Daimler und Opel. "Die Verbraucher bekommen endlich ihr Recht zugesprochen. Die Chancen auf Schadensersatz sind weiter gestiegen", betonte Stoll.Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt zu dem in einer Spezialgesellschaft die Interessen von rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

 

Verbraucher setzen sich zusehends in erster und zweiter Instanz durch

Auch in der ersten Instanz gewinnen die Verbraucher die Oberhand. An 97 von 115 Landgerichten wurde VW nach einer Studie der Universität Regensburg zu Schadensersatz verurteilt. Mit dem Fall am OLG Zweibrücken haben sich nun 14 der 24 Oberlandesgerichte bisher klar auf Seiten der Verbraucher positioniert und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach Paragraph 826 BGB verurteilt. Am Oberlandesgericht Stuttgart haben im November drei weitere Senate VW zu Schadensersatz nach § 826 BGB verurteilt (28.11.2019 - 14 U 89/19 unveröffentlicht; 26.11.2019 - 12 U 142/19 unveröffentlicht und 26.11.2019 - 10 U 154/19 unveröffentlicht).

 

OLG-Urteile haben Einfluss auf Musterfeststellungsverfahren gegen VW

Dieser wahren Flut an Verurteilungen im Diesel-Abgasskandal von VW kann sich auch das Oberlandesgericht Braunschweig im Musterfeststellungsverfahren gegen VW nicht entziehen. Bei der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 ließ der Vorsitzende Richter Michael Neef durchblicken, dass eine Verurteilung von VW nach Paragraph 826 BGB durchaus vorstellbar sein könnte. Das Gericht wolle die zahlreichen neu hinzugekommenen Verurteilungen durch Oberlandesgerichte sehr genau anschauen. Er riet VW dazu, sich bis zum 31. Dezember 2019 Gedanken über einen Vergleich mit den Klägern zu machen - mehr dazu hier. Bisher hatte Braunschweig als VW-Gerichtsstandort eine solche Verurteilung OLG abgelehnt (Az.: 7 U 134/17). Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertete die zweite mündliche Verhandlung in Braunschweig als "sensationellen Erfolg" für die Verbraucher (mehr dazu hier). Dr. Stoll & Sauer vertreten in einer Spezialgesellschaft die rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage.

 

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher generell, auf den Diesel-Abgasskandal auch im Fall von Audi zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW - und Audi ist eine VW-Tochter - gibt es zahlreiche Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat davon einen Großteil erstritten. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Gerade im VW-Fall ist Nutzungsentschädigung vor Gericht umstritten. Es gibt Gerichte, die eine Entschädigung für die Autobauer abgelehnt haben. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier).
     
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und den Autobauer auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Die Autobauer müssen dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
     
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
    Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.