Diesel-Abgasskandal: Euro-4-Modelle von VW-Tochter Audi zurückgerufen

Die VW-Tochter Audi ist seit 2004 im Diesel-Abgasskandal verstrickt.
28.11.201979 Mal gelesen
Die VW-Tochter Audi hat bereits ab 2004 Diesel-Motoren mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gebaut. Das KBA hat Rückrufe für A4 und A6 erlassen.

Der Diesel-Abgasskandal ist um eine Variante reicher. Die VW-Tochter Audi hat laut Kraftfahrt-Bundesamt bereits ab 2004 eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt. Mehrere Euro-4-Modelle des Autobauers sind von der Behörde bereits am 5. November 2019 zurückgerufen worden. Die Diesel-Modelle A4 und A6 der Baujahre 2004 bis 2009 sind vom Rückruf betroffen, die von einem V6-2.7l-Motor der Schadstoffklasse Euro 4 angetrieben werden. Bundesweit geht es um rund 40.000 Fahrzeuge, wie der Bayerische Rundfunk (hier) berichtete. Wie so oft informierte das KBA die Öffentlichkeit nicht von dem Rückruf.

 

"Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, informiert zu werden."

Die Desinformation der Behörde ist für Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erneut ein handfester Skandal. "Die Öffentlichkeit und die Verbraucher haben ein Recht darauf, informiert zu werden", sagte Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel-Abgasskandal gehört und in einer Spezialgesellschaft 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertritt. "Die Verbraucher sind eindeutig geschädigt worden und müssen sich zeitnah wehren können." Stoll rät dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Auf der Kanzlei-Website www.vw-schaden.de können Geschädigte im kostenfreien Online-Check den richtigen Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Audi einigt.

Problematisch ist in dem Fall das Thema Verjährung. Sofern man von einem Schaden keine Kenntnis hatte, gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren auf den Tag genau. Maßgeblich ist allerdings der Kaufvertrag. Und je länger das Ergebnis der KBA-Untersuchung nicht den Weg an die Öffentlichkeit fand, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden verjährt ist. Das KBA war in der Vergangenheit auch dahingehend aufgefallen, dass es Gerichten keine Prüfungsunterlagen im Diesel-Abgasskandal zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt hatte - und das mit Deckung des Bundesverkehrsministeriums (hier).

KBA verschleppt im Diesel-Abgasskandal Untersuchungen gegen Audi

Diese Vorgehensweise ist im aktuellen Fall besonders ärgerlich: Denn überraschend kommt der Rückruf nicht. Bereits im Juli 2019 hatte der Bayerische Rundfunkim Rahmen der 45-minütigen Fernsehdokumentation "Der Fall Audi" über einen internen Vermerk des Kraftfahrtbundesamtes aus dem Jahr 2018 berichtet. Darin war die Behörde nach eigenen Messungen zu dem Schluss gekommen, dass Audi schon in Euro 4-Modellen mit der so genannten Akustikfunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt hat. Diese diene "allein dazu, die NOx-Grenzwerte [.] sicher einzuhalten", so das KBA in dem Vermerk. Da kann man jetzt schon zu dem Schluss kommen, dass die Behörde mit Blick auf die Verjährung sich etwas länger Zeit gelassen haben könnte. Die in den Euro-4-Modellen verbaute unzulässige Abschalteinrichtung hat Audi in eine "Akustikfunktion" verpackt. Die wurde angeblich entwickelt, um beim damals neuen V6-Dieselmotor unangenehme Geräusche, häufig beschrieben als "Nageln", zu vermindern. Doch die Software erkennt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Dann wird der Stickoxidausstoß des Motors vermindert. Das KBA stellte bereits im Juli 2018, dass die Funktion nicht dem Schutz des Motors dient, sondern es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

 

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher generell, auf den Diesel-Abgasskandal auch im Fall von Audi zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW - und Audi ist eine VW-Tochter - gibt es zahlreiche Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat davon einen Großteil erstritten. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Gerade im VW-Fall ist Nutzungsentschädigung vor Gericht umstritten. Es gibt Gerichte, die eine Entschädigung für die Autobauer abgelehnt haben. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier).
     
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und den Autobauer auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Die Autobauer müssen dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
     
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
    Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.