VW unterliegt im Abgasskandal erstmals vor OLG München

Kaufrecht
25.10.201953 Mal gelesen
OLG kassiert Urteil eines Landesgerichts und verurteilt Autobauer wegen vorsätzliche, sittenwidriger Schädigung.

Der Volkswagen-Konzern hat erstmals im Diesel-Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht München eine herbe Schlappe einstecken müssen. Das Gericht stellte in einem Urteil (AZ.: 24 U 797/19) die "vorsätzliche sittenwidrige" Schädigung fest und verurteilte den Autobauer zu Zahlung von Schadensersatz an den Kläger. Interessant ist das Urteil auch deshalb, weil der Kläger einen Audi Q3 fuhr. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Memmingen die Klage noch mit dem Hinweis abgewiesen, dass der Volkswagen-Konzern der falsche Beklagte sei.

"Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein im Kampf um Verbraucherrechte", sagte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. "VW hat sich versucht, hinter Audi zu verstecken. Das Gericht hat das zum Glück in der zweiten Instanz erkannt und korrigiert."  Mit dem Münchner Urteil zieht der Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2019 (VIII ZR 225/17) zum VW-Diesel-Abgasskandal indirekt weitere Kreise. Zwar hat sich der BGH nur zu einer Frage des Gewährleistungsrecht geäußert und die strittige Abschaltvorrichtung als Mangel erkannt, aber letztlich werten viele Gerichte den Beschluss als Fingerzeig in Richtung "sittenwidriger Schädigung" nach Paragraph 826 BGB.

 

Vorsätzliche Täuschung im Abgasskandal nach Paragraph 826 BGB

Die Münchner Richter sahen den Hinweis, dass VW der falsche Beklagte war, völlig anders. Den im Abgasskandal strittigen und mit einer Abgasmanipulation in Umlauf gebrachten Motor aus der Baureihe EA 189 ordneten die Richter direkt VW zu. Die eingebaute Abschalteinrichtung sei eine "konkludente Täuschung", unzulässig und widerspreche der europäischen Typengenehmigung. Die besagte Software erkenne, ob sich das Fahrzeug in einem Prüfzyklus zur Ermittlung der Emissionswerte befindet oder im normalen Fahrbetrieb. Im Prüfzyklus werde der Ausstoß von Stickoxiden verringert. Diese Abschalteinrichtung, so das OLG, sei bereits vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 als Mangel erkannt worden. Die Münchner Richter verurteilten darüber hinaus VW gemäß Paragraph 826,31 BGB wegen "vorsätzlich sittenwidriger Schädigung" zu Zahlung von Schadensersatz. Das Gericht wertete die Täuschung als vorsätzlich. Zudem rügte es den Konzern, wie bereits die Mehrheit der deutschen Landgerichte und Oberlandesgerichte, gegen das "Anstandsgefühl" "gerecht Denkender" verstoßen zu haben. VW wollte durch die Täuschung der Kunden, die eigenen Kosten senken und die Gewinne maximieren. Dies sei für das Gericht zwar nicht verwerflich, aber die Art und Weise der Täuschung schon. Das Oberlandesgericht München geht auch davon aus, dass zumindest Teile des VW-Vorstands in die Entscheidung, die Täuschungssoftware einzubauen, involviert gewesen sein müssen.

 

Nutzungsentschädigung an VW wird fällig

Der Kläger hatte im Mai 2015 den Audi für 30.999 Euro gekauft. 2016 wurde von VW ein Software-Update durchgeführt. Das Landgericht Memmingen lehnte in erster Instanz die Klage auf Rückabwicklung des Kaufs ab. Durch das Urteil des Oberlandesgerichts erhält der Kläger nun 17.474,27 Euro zurück. VW hat bereits angekündigt, vor dem BGH in Revision zu gehen. Um eine Nutzungsentschädigung an VW ist der Kläger in dem Urteil nicht herumgekommen. In den vergangenen Wochen haben unterschiedliche Landgerichte VW im Diesel-Abgasskandal eine Nutzungsentschädigung verweigert. Mit einer Nutzungsentschädigung "würde die Beklagte im Ergebnis einen geldwerten Vorteil aus ihrem sittenwidrigen Verhalten ziehen. Ein solches Ergebnis ist nicht hinnehmbar", hieß es beispielsweise in einem Urteil des Landgerichts Kiel (Az 11 O 243/18). "Die von der Beklagten entwickelte kriminelle Energie würde mit einem erheblichen geldwerten Vorteil für die Beklagte honoriert werden. Dies wäre eine deutlich unbillige Begünstigung", betonte das Gericht, in dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr erstrittenem Urteil. 13 von 24 Oberlandesgerichten und 97 von 115 Langerichten (Stand 5. Oktober 2019) haben sich in ihren Urteilen auf die Verbraucherseite geschlagen.

 

Dr. Stoll & Sauer vertritt Kläger im Musterfeststellungsverfahren

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG.