Abgasskandal: Dieselfahrer müssen Ansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.
28.03.201853 Mal gelesen
Abgasskandal: Dieselfahrer müssen Ansprüche bis Ende 2018 geltend machen.

Seit September 2015 ist bekannt, dass VW Abgaswerte bei weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen manipuliert hat. Anders als in den USA werden den deutschen Dieselkäufern von Volkswagen keine Entschädigungen angeboten. Nur ein Software-Update soll ausgespielt werden. Doch auch mit diesem Update können den betroffenen Dieselfahrzeugen immer noch Fahrverbote drohen, vom Wertverlust der Autos ganz zu schweigen.

"Wollen Dieselkäufer hierzulande ihre Ansprüche gegen VW durchsetzen, bleibt ihnen nur die Klage. Die Chancen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags stehen dabei gut. Denn immer mehr Gerichte entscheiden zu Gunsten der Verbraucher", sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Haken an der Sache: Die Forderungen verjähren am 31. Dezember 2018. Wer also noch Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, sollte handeln. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits zahlreiche durch den Dieselskandal geschädigte Autokäufer. Die Erfahrung zeigt, dass VW offenbar auf Zeit spielt und Entscheidungen eines Oberlandesgerichts wohl unbedingt vermeiden will. "Selbst wenn das Landgericht zu Gunsten von VW entscheidet, lohnt es sich, in die Berufung zu gehen. Schon vor zahlreichen OLG-Verfahren ist es noch zu einer Einigung gekommen, von der die Käufer in der Regel profitieren. VW möchte offenbar nicht riskieren, dass ein OLG verbraucherfreundlich entscheidet und dieses Urteil Signalwirkung entfalten könnte", so Rechtsanwalt Kanz.

Meldungen über unzulässige Abschalteinrichtungen gibt es auch immer wieder bei anderen Autobauern wie Mercedes oder BMW. Vorwürfe gezielter Manipulationen werden von den Herstellern jedoch vehement zurückgewiesen. Dennoch ist klar, dass auch Dieselfahrzeugen dieser Marken ein Fahrverbot drohen kann und auch diese Autos enorm an Wert verlieren. Rechtsanwalt Kanz hält Schadensersatzklagen auch in diesen Fällen für möglich. Alternativ dazu könne aber auch in jedem Fall der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden.

Hat die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, ist der Widerruf möglich. Da zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, werden durch einen erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt.

 

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/

 

 

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