Abgasskandal: Bundesverwaltungsgericht soll über Fahrverbot für Diesel entscheiden

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
05.10.2017177 Mal gelesen
Gesundheit geht vor. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart vor einigen Wochen entschieden und Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge angekündigt, wenn es der Landeshauptstadt nicht gelingt, die Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub einzuhalten.

Und ein Fahrverbot könnte Diesel-Fahrern nicht nur in Stuttgart, sondern auch in anderen besonders belasteten Städten und Regionen drohen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Baden-Württembergs Landesregierung möchte Fahrverbote verhindern und werde gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller glaubt nicht, dass damit die Diskussion um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge vom Tisch ist. "Es wird zwar etwas Zeit gewonnen. Dennoch müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Ob das angesichts der bisherigen Maßnahmen der Autobauer, den Stickoxid-Ausstoß bei Diesel-Fahrzeugen zu reduzieren, realisierbar ist, ist zweifelhaft. Experten sind jedenfalls skeptisch, dass einfache Updates dazu ausreichen werden", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Und: Wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, ist völlig offen. Sollte es das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigen, würde ein Fahrverbot immer konkretere Formen annehmen und der Diesel wohl zum Auslaufmodell werden.

"Die Verunsicherung der Diesel-Fahrer bleibt und der Wertverlust ihrer Fahrzeuge auch. Für einen gebrauchten Diesel ist aktuell nur schwer ein akzeptabler Verkaufspreis zu erzielen. Das betrifft nicht nur die vom VW-Abgasskandal betroffenen Autos, sondern generell auch die Diesel anderer Autobauer", sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Der erfahrene Rechtsanwalt zeigt verschiedene Wege für Diesel-Fahrer auf, um diesem Dilemma zu entkommen. Sind die Halter direkt vom Abgasskandal betroffen und die Motoren wurden manipuliert, können sie innerhalb der Gewährleistungspflicht, Ansprüche aufgrund eines Sachmangels geltend machen. "Die Käufer haben einen Anspruch auf ein Fahrzeug ohne Mangel. Kann der Mangel nicht behoben werden, können Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden. Das sollte innerhalb der Gewährleistungsfrist geschehen. Gewährleistungsansprüche können Ende des Jahres verjähren", erklärt Cäsar-Preller. Im Falle von Abgasmanipulationen kann auch gegen den Hersteller selbst wegen sittenwidriger Täuschung geklagt werden.

Unabhängig vom Abgasskandal kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Das macht dann Sinn, wenn das Fahrzeug über eine Autobank finanziert wurde, da dann zwischen der Kreditvergabe und dem Autokauf zumeist ein verbundenes Geschäft vorliegt. Das hat zur Folge, dass durch einen erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. "Wurde der Autokredit erst nach dem 13. Juni 2014 aufgenommen, besteht nach einem erfolgreichen Widerruf sogar die Möglichkeit, dass noch nicht einmal ein Nutzungsersatz gezahlt werden muss", erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Autokäufer.

 

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