Lieferung eines Neuwagens in der falschen Farbe als Sachmangel?

Kauf und Leasing
01.04.2010944 Mal gelesen
Der BGH hat mit Urteil vom 17.02.2010 entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers darstellt. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.

Es ging vorliegend um den Kauf eines Import-Fahrzeugs aus den USA. Die Entscheidung ist aber auf Inlands- bzw. EU-Käufe übertragbar. Die Pflichtverletzung durch die Lieferung des Kfz in der falschen Farbe wird von den obersten Bundesrichtern als so erheblich angesehen, dass der Käufer die Abnahme des Fahrzeugs verweigern und sich nach erfolgloser Nachfristsetzung vom Kaufvertrag lösen konnte.

Wir beraten und vertreten Sie gerne zu allen Fragen des Fahrzeugkaufs und der Kfz-Unfallregulierung.

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Rechtsanwalt Roman Dickmann, Europajurist (Univ. Würzburg).

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