Schadensersatz wegen Kartell Mercedes, MAN, Renault/Volvo, Iveco und DAF

Schadensersatz wegen Kartell Mercedes, MAN, Renault/Volvo, Iveco und DAF
23.08.2016274 Mal gelesen
Wegen Preisabsprachen und mehr der fünf Lastwagenherstellern bei den Bruttolistenpreisen stehen vielen Unternehmern Schadensersatzansprüche zu. Wie können Käufer und Leasingnehmer ihr Recht einfordern?

Seit Juli 2016 steht fest, dass es ein Lastwagenherstellerkartell gab. Die EU-Kommission verhängte am Ende einer offiziellen Untersuchung Geldbußen in Höhe von ca. 2,9 Mrd. Euro gegen vier der fünf überführten LKW-Bauer. Im Fall von Skania sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Doch die Rekordgeldbußen sind nur eine Folge des Kartellverfahrens.
 
Die Lastwagenkäufer und -leasingnehmer, die zwischen 1997 und dem Ende des Kartells 6- und mehr-Tonner kauften bzw. leasten, können Schadensersatz fordern. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist geregelt, dass Kartellteilnehmer den Schaden ersetzen müssen, der durch die illegalen Absprachen entstanden ist. Allerdingt gibt es kein Verfahren, bei dem alle betroffenen Unternehmer berücksichtigt werden. Stattdessen muss der Schadensersatz aktiv eingefordert werden.
 
Da das Kartell 14 Jahre lang währte, sind viele ältere Verträge betroffen. Gerade bei solchen älteren Verträgen muss jedoch eine wichtige rechtliche Frist beachtet werden: die Verjährung. Seit dem 01.01.2002 gibt es eine 10-jährige Höchstfrist für viele Ansprüche.  Für vorher abgeschlossene Verträge begann die Frist an diesem Tag zu laufen. Allerdings verjähren Schadensersatzansprüche während der laufenden Kartelluntersuchungen nicht. Erst mit dem Ende des Kartellverfahrens endet die "Unterbrechung" der Verjährung und die verbleibende Frist läuft weiter ab. Die EU-Kommission eröffnete das Untersuchungsverfahren am 18.01.2011. Zu diesem Zeitpunkt waren die allermeisten Ansprüche - auch diejenigen aus über 10 Jahre alten Verträgen - noch nicht verjährt. Zusätzlich ist gesetzlich geregelt, dass zugunsten der Geschädigten die Verjährung nach dem Ende des Kartellverfahrens zusätzlich weitere 6 Monate "hinausgeschoben" wird.
 
Deshalb hat die auf Massenschadenfälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Interessengemeinschaft "LKW-Kartell" gegründet, um so die Interessen der Geschädigten zu bündeln. Die Kanzlei vertritt bereits über 20.000 Geschädigte des VW-Skandals.
 
Nähere Informationen finden Sie auf von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer herausgegebenen Internetseite https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de
 
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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