LKW-Kartell: Interessengemeinschaft für Geschädigte, gemeinsam Gutachten finanzieren

LKW-Kartell: Interessengemeinschaft für Geschädigte, gemeinsam Gutachten finanzieren
08.08.2016220 Mal gelesen
Schadensersatz für LKW-Käufer und Leasingnehmer von MAN, Mercedes, Volvo/Renault, Iveco und DAF für Verträge zwischen 1997 und Anfang 2011. Interessengemeinschaft für Geschädigte wegen erforderlicher Gutachten sinnvoll.

Das LKW-Kartell bescherte vier der fünf LKW-Erbauern Geldbußen von der EU-Kommission in Milliardenhöhe. Doch damit ist die Angelegenheit für die Hersteller noch nicht abgeschlossen. Denn das Kartell schädigte zahlreiche LKW-Käufer und Leasingnehmer, die nun Schadensersatz fordern können. Der Gesetzgeber legte fest, dass Kartellteilnehmer für den durch das Kartell entstandenen Schaden aufkommen müssen.

 

Im Fall des LKW-Kartells waren die Bruttolistenpreise überhöht. Da die einzelnen Kaufverträge und auch die Leasingverträge auf den Bruttolistenpreisen basieren, betrifft das Kartell die zwischen 1997 und Anfang 2011 abgeschlossenen Verträge. Wer in diesem Zeitraum einen LKW der oben genannten fünf Hersteller kaufte oder leaste, gehört ggf. zu den Geschädigten und kann Schadenersatz wegen überhöhter Preise fordern.

 

Bei dem LKW-Kartell gibt es wirtschaftliche Argumente für eine Interessengemeinschaft

 

Um die Ansprüche durchsetzen zu können, ist aber ein Gutachten über die Schadenshöhe erforderlich. Hier können sich die Geschädigten gegenseitig unterstützen. Denn das Gutachten, um wieviel Prozent beispielsweise der Preis eines 6-Tonners eines Herstellers überhöht war, ist für viele Betroffene nützlich. Die Gutachten können daher von vielen Geschädigten gemeinsam finanziert werden und die Kosten für den Einzelnen sinken deutlich.

 

Um eine solche gemeinsame Finanzierung umsetzen zu können, sollten sich die geschädigten Unternehmer in einer Interessengemeinschaft zusammenschließen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Geschädigte des Lkw-Kartells. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits solche gemeinsamen Finanzierungen von Gutachten bei sogenannten Massenschadensfällen organisiert.

 

Mehr Informationen rund um das LKW-Kartell befinden sich auf der Internetseite www.schadensersatz-kartellverstoss.de.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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