VW Abgasskandal wird juristisch aufgearbeitet – Fristen für die Autokäufer laufen trotzdem weiter

VW Abgasskandal wird juristisch aufgearbeitet – Fristen für die Autokäufer laufen trotzdem weiter
20.01.2016284 Mal gelesen
Der VW Konzern nutzt im Abgasskandal wohl alle rechtlichen Kniffe, wie die Schwierigkeiten bei Zustellen eines Paktes zeigten. Dieselkäufer sollten nicht vergessen, dass ihre Rechte verfristen können und dass dies nur durch rechtzeitig eingeleitete rechtliche Maßnahmen verhindert werden kann.

Die Abgasproblematik sorgt auch im Jahr 2016 für Schlagzeilen. Nun stehen auch Renault-Dieselmotoren im Verdacht, mehr Abgas als angegeben auszustoßen. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass der Wolfsburger Autobauer im VW Abgasskandal alle juristischen Register ziehen möchte, wenn Dieselkäufer ihre Rechte geltend machen wollen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer musste Post mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zustellen lassen, nachdem ein Paket mit Schreiben für geschädigte Autokäufer von VW nicht angenommen wurde (die Wirtschaftswoche berichtete über diesen Vorgang).

 

Diese Randepisode lässt erahnen, dass es für die betroffenen VW-, Audi-, Seat- und Skoda-Käufer alles andere als einfach ist, ihre Rechte einzufordern. Dabei stehen den betroffenen Fahrzeugbesitzern wegen des Abgasmangels verschiedene Rechte zu. Die PKW-Besitzer müssen sich nicht in jedem Fall auf die von vielen Autobesitzern skeptisch bewertete Nachbesserung verweisen lassen (mehr Einzelheiten hierzu befinden sich hier auf der Internetseite www.vw-schaden.de). Allerdings müssen die Geschädigten beachten, dass sich Rechte nicht beliebig lange einfordern lassen.

 

Bei Rechte wie Schadensersatz oder Minderung sind Fristen zu beachten

 

Wenn die Gewährleistung - z. B. bei einem Neuwagen kauf - genau zwei Jahre beträgt, dann haben die Fahrzeugkäufer einen guten Anhaltspunkt, wann das Fristende droht. Allerdings lässt sich dieser Anhaltspunkt nicht ohne weiteres auf alle Autokäufe übertragen. Stattdessen gibt es auch kürzere und längere Fristen, je nach Einzelfall. Einige Autokäufer haben ihre Garantien verlängern lassen. In anderen Fällen kann eine Vertragsprüfung zu einer verlängerten Frist führen. Diese Fristenvielfalt ist für die allermeisten PKW-Besitzer verwirrend. Wenn sich die Autobesitzer sicher sein wollen, wie es in ihrem konkreten Fall um die Fristen bestimmt ist, dann sollten sie dies anwaltlich prüfen lassen.

  

Hierfür sollten die Autobesitzer sich jetzt an Anwälte wenden. Denn die Fristabläufe können vor der Türe stehen. Durch rechtliche Maßnahme können Fristabläufe "unterbrochen" werden und die Rechte der Dieselkäufer gesichert wrden. Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, was Autofahrer in ihrem Fall tatsächlich fordern können und bis wann sie tätig werden müssen.

 

Weitere Informationen rund um dieses Thema befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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