VW Skandal: Wie können sich Autobesitzer bei zu hohem Verbrauch wehren?

VW Skandal: Wie können sich Autobesitzer bei zu hohem Verbrauch wehren?
16.11.2015272 Mal gelesen
Verschiedene VW-, Audi-, Seat- und Skodamodelle sind „doppelt“ von der Abgasaffäre betroffen. Gleichzeitig sorgen sich die ohnehin betroffenen Dieselbesitzer wegen des Spritverbrauchs. Fachanwälte informieren, welche Rechte Autobesitzer bei Abgas- und Verbrauchsproblemen haben.

Der Abgasskandal des VW-Konzerns erstreckt sich nicht mehr "nur" auf überhöhte Stickoxidwerte bei Millionen Dieselautos. Bei mehreren hunderttausend TDI-Dieseln und auch TSI/TFSI-Benzinern sollen es bei den CO2-Werten zu "Unregelmäßigkeiten" gekommen sein. Am 03.11.2015 räumte der Konzern ein, dass bei 1.4 TSI/TFSI-Benzinmotoren und bei 1.6 und 2.0 TDI-Dieselmotoren der Ausstoß von CO2 zu niedrig angegeben worden sei.

 

Die Motoren sollen in folgenden Automodelle eingebaut sein: VW Golf, VW Passat, VW Polo, Audi A1, Audi A3, Skoda Octavia, Seat Leon und Seat Ibiza. Ein Schnellcheck im Internet ist - anders als bei der Stickoxidproblematik - aktuell noch nicht möglich. Dennoch dürften das erneute Anwachsen des VW Abgasskandal etliche Autofahrer noch misstrauischer gemacht haben. Die Vermutung, dass das eigene Auto nicht ganz den Herstellerangaben entspricht, dürften nicht wenige Fahrzeugbesitzer bekannt vorkommen. Denn die erhöhten CO2-Ausstoßes sollen u.a. auch einen erhöhter Spritverbrauch zur Folge haben bzw. dessen Ursache sein. Vor dem Hintergrund des Abgasskandals stellt sich die Frage: Führt auch beim eigenen Auto ein erhöhter Spritverbrauch zu erhöhten Abgasen?

 

Daran knüpft sich mittlerweile für etliche Dieselbesitzer eine Folgefrage: Greifen die Käuferrechte wie Gewährleistung oder Schadensersatz auch bei erhöhtem Spritverbrauch ein? Aus rechtlicher Sicht gibt es hier klar Richtlinien: Gerichte haben sich wiederholt mit erhöhten Diesel- oder Benzinverbrauch auseinandersetzt. Einen wichtigen Schwellenwert legt der Bundesgerichtshof fest: Wenn ein Auto 10% mehr als vom Hersteller angegeben verbraucht, dann liegt ein Fahrzeugmangel vor (mehr Informationen befinden sich in der News vom 16.10.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de).

 

Autokäufer, die bereits mit einem erhöhten Verbrauch kämpfen oder befürchten, dass sich im Rahmen des Abgasskandals die Verbrauchswerte ihres Fahrzeugs erhöhen, sollten sich nunmehr in rechtliche Beratung begeben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät bereits über 4.500 Geschädigte des VW-Skandals. Wenn Autokäufer ihre Rechte in der Praxis einfordern wollen, dann sollten sie sich anwaltliche Unterstützung holen. Dann ist sichergestellt, dass das rechtlich Passende von den Autohändlern und ggf. auch den Autobauern eingefordert wird und auch durchgesetzt wird. Dabei sind jedoch Fristen zu beachten, insbesondere Verjährungsfristen, die ablaufen können.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr / Schwarzwald

Telefon: 07821 / 92 37 68 0

Fax: 07821 / 92 37 68 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.vw-schaden.de