VW Skandal und Gewährleistungsrechte: Fachanwälte helfen, wenn die Frist abzulaufen drohen

VW Skandal und Gewährleistungsrechte: Fachanwälte helfen, wenn die Frist abzulaufen drohen
05.11.2015179 Mal gelesen
Wenn inmitten des Abgasskandals die Gewährleistung sich ihrem Ende zuneigt, stellt sich für die Besitzer der Dieselmodelle die Frage, was sie dann tun können und sollten.

Der Abgasskandal ist bei den Benzinmotoren angekommen. 1.4 TSI- bzw. 1.4-TFSI-Motoren sollen ebenfalls ein Abgasproblem haben: Sie stoßen mehr CO2 aus als von Audi, Seat oder VW angegeben wurde. Doch unabhängig davon, ob das Abgasproblem bei einem Diesel- oder Benzinermodell besteht: Zahlreiche Autobesitzer befinden sich noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistung. Wegen der immer neuen Schlagzeilen und Erkenntnisse wollen nicht wenige der Betroffenen ihre Gewährleistungsrechte ausnutzen. Sie wollen ihre mangelhaften PKW zurückgeben, Schadensersatz fordern oder den Rücktritt vom Kaufvertrag erreichen.

 

Denn ein juristisches Gutachten, das vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags angefertigt wurde, sorgt für Aufhorchen bei den Autokäufern. Dort wird bestätigt, dass die Abgasprobleme des EA 189-Motors ein Fahrzeugmangel sind und dass den Käufern deshalb die Gewährleistungsrechte zustehen. Wenn das Auto nach der Reparatur im Rahmen der Rückrufaktion mehr Sprit verbraucht als vorher oder es zu einer reduzierten Fahrleistung kommen, ist auch ein Rücktritt der Kunden vom Autokauf möglich. Zum anderen können die Autobesitzer sich auch an die Hersteller wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reichte für einen VW Golf-Besitzer eine Klage gegen die Volkswagen AG Anfang Oktober bei Gericht ein. Von dem Wolfsburger Autobauer wird gefordert, dass dieser sämtliche Schäden übernehmen soll, die durch den Abgasskandal entstanden sind.

 

Was können Autobesitzer tun, wenn sich die Gewährleistung ihrem Ende nähert?

 

Doch selbst bei einer kundenfreundlichen Rechtslage stehen die allermeisten Autokäufer vor einem praktischen Problem: Wie und was genau sollen sie von den Autobauern und den Händlern einfordern? In welchen Fällen können sich tatsächlich von einem Autokauf zurücktreten oder Schadensersatz verlangen? Die praktische Umsetzung ist für die Fahrzeugkäufer alles andere als einfach. Denn es kommt auf viele juristische Feinheiten an. Der Rücktritt ist Teil eines komplexen Geflechts von Rechtsregeln und Voraussetzungen rund um die Gewährleistung wegen Sachmängeln. Auch der Schadensersatz für Autokäufer ist Teil der vielschichtigen Gesetzesregelungen. Mehr Informationen zu den betroffenen Modellen und den Rechten der Autokäufer sind auf der Internetseite http://www.vw-schaden.de/rechte-der-autokaeufer zusammengestellt.

 

Ob und wann bei dem einzelnen Autokauf alle Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Autokauf oder für Schadensersatz erfüllt sind, lässt sich nur nach einer juristischen Prüfung des Einzelfalls verlässlich feststellen. Fachanwälte können dann auch die passenden Forderungen gegenüber den Autoherstellern und den Händlern geltend machen. Denn inmitten des VW Abgasskandals kommt es wegen ablaufender Fristen für die Autokäufer auch auf ein Absichern ihrer Gewährleistungsrechte etc. an.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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