Wenn´s in den Cabrio regnet (Probleme in der Waschanlage)

Kauf und Leasing
19.05.2008750 Mal gelesen

Schon häufiger hatte unsere Kanzlei Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung von Waschanlagen ergaben, zu bearbeiten. Mandanten waren teils die Kunden, aber auch die Betreiber der Anlage. So ging es z.B. darum, ob eine Waschbürste durch Verwickeln ihrer Fäden im Türgriff im laufenden Betrieb diese öffnen könne. Man ahnt, welcher Schaden hierbei entstand.  Der Sachverständige hielt dies für möglich, entsprechend mußte die Haftpfichtversicherung der Waschanlage für den Schaden aufkommen. In anderen Fällen ging es um Lackkratzer, abgerissene Spoiler... Immer wieder die Frage: Wurde der Schaden durch die Waschanlage verursacht?

Der Deutsche Anwaltsverein berichtet nun über eine andere Konstellation: Hier hatte eine Kundin ihren neuen Cabrio mit einem Hochdruckreiniger -wie das Gericht befand - unsachgemäß gereinigt. Das nicht wasserdichte Automobil wollte sie daraufhin zurückgeben. Gegner war also der Händler. Das Gericht befand jedoch, dass das Cabrio bei ordnungsgemäßem Gebrauch (also Beachtung der Waschanleitung)  keinen Mangel aufweise und daher hicht zurückgegeben werden könne. Die Gebrauchsfähigkeit sei erhalten, es liege kein Konstruktionsfehler vor (OLG Brandenburgh, AZ: 4 U 121/06).

Was heiß das für Sie?

Wie in den anderen von unserer Kanzlei bearbeiteten Waschanlagenfällen geht es auch hier wieder um technische Details. Wichtig ist jeweils die Beweislast. Wer muß beweisen, dass die andere Partei den Schaden verursacht hat? Das ist ein wichtiges Detail, da dieser Bewesis nicht immer leicht zu führen ist. Für die Kosten ist zu bedenken, dass häufig ein Sachverständiger hinzuzuziehen ist. Die Kosten für diesen und Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt die Rechtschutzversicherung, - wenn Sie eine haben. Insbesondere aber wenn Sie keine solche Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie bereits vor Klageerhebung mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, wer der Gegner im Prozess ist und wie Ihre Chancen in einer Auseinandersetzung sind.