Gaspreiserhöhungen laut BGH Urteil unwirksam

Kauf und Leasing
30.04.20081147 Mal gelesen

Mit gestriger Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07) erging ein grundsätzliches Urteil zum Thema Gaspreiserhöhung, mit dem die Rechte der Verbraucher gegenüber den Gasversorgern erstmals gestärkt wurden. Das Urteil betrifft alle Gaskunden mit sogenannten Sonderverträgen. Der BGH hat eine wichtige Klausel des Vertrags für unwirksam erklärt, laut der es den Gasunternehmen gestattet war, den Gaspreis zu ändern bzw. zu erhöhen, wenn eine Preisänderung durch ihren Vorlieferanten erfolgte. Diese Preisänderungsklausel ermächtigte die Gasunternehmen zwar dazu, Preiserhöhungen an Ihre Kunden durchzureichen, verpflichtete Sie andererseits aber nicht, auch Preissenkungen an ihre Kunden weiterzugeben. Damit wurden die Folgen von Preisschwankungen einseitig dem Kunden auferlegt. Der BGH sah in der Klausel eine den Geboten von Treu und Glauben widersprechende unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. In der Konsequenz bedeutet das nun für alle Gaskunden, in deren Vertrag eine solche Klausel enthalten ist, dass die unter Bezugnahme auf diese Klausel erfolgenden Preiserhöhungen zukünftig unwirksam sind und bereits erfolgte bei den Gasversorgungsunternehmen zurückgefordert werden können.