Klappernde Auto-Türen: berechtigter Rücktritt vom Kauf eines mangelhaften Oberklasse-PKW

Kauf und Leasing
21.11.20071210 Mal gelesen

Vorliegend ging es um einen Berliner Kläger der von dem beklagten Autohaus einen Pkw des Typs BMW 530 D Limousine zum Kaufpreis von 56.008,- ? erwarb. Vor dem Landgericht Berlin stritten die Parteien über die Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatzansprüche. Bereits kurz nach dem Kauf stellte der Kläger nämlich am streitgegenständlichen Fahrzeug mehrere Mängel fest, wie z.B.

  • Klapper- und Knarzgeräusche im Bereich der Türen bzw. Türverkleidungen

Mehrmals verbrachte der Kläger das Fahrzeug in eine BMW-Fachwerkstatt. Dort konnten diese Klappergeräusche nicht behoben werden. Da die Gegenseite die Mängel dann auch bestritt und die Klappergeräusche als "normal" abtat, wurde ein Sachverständigengutachten durch das Gericht eingeholt. Der Gerichtsgutachter stellte Mängel im Bereich der Türen und Türverkleidungen fest, da bei Fahrzeugen der Luxusklasse die Betriebsruhe eine maßgebliche Fahrzeugeigenschaft ist. Dabei war zu beachten, dass es für die streitgegenständlichen Geräusche kein wissenschaftlich fundiertes Messgerät gibt. Vielmehr ist auf die subjektive Empfindung des geschulten Sachverständigengehörs abzustellen.

Demnach konnte der Kläger vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Beklagten ist das streitgegenständliche Fahrzeug zurückzugeben und zu übereignen. Im Gegenzug ist das beklagte Autohaus verpflichtet, den Kaufpreis in Höhe von 42.568,- ? nebst 8% Zinsen an den Kläger zurückzuzahlen. Ein Nutzungsentgelt von 13.440,- ? für gefahrene Kilometer war zuvor abzuziehen. Außerdem hat der Kläger einen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Leasing-Finanzierungskosten in Höhe von 3.015,- ?.

LG Berlin, 3 O 199/06, Entscheidung vom 24.10.2007 (noch nicht rechtskräftig).

Hinweis:
Ein Käufer ist auch berechtigt, eventuelle zusätzliche Aufwendungen, die er in das Fahrzeug investiert hat, vom Verkäufer/ Autohaus ersetzt zu bekommen (z.B. Kosten für Winterreifen, Schonbezüge, Alufelgen, Anhängerkupplung, Dachgepäckträger, usw.).

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.