Von den Tücken des Autokaufs im Internet

Kauf und Leasing
01.07.20071986 Mal gelesen

Vorab: Das folgende Beispiel hat sich vor kurzem in Berlin ereignet. Da der Mandant im Vorfeld anwaltlichen Rat suchte, konnte für ihn ein materieller Schaden verhindert werden.

Der in Frankreich ansässige Mandant hatte sich im Internet für einen in Berlin angebotenen Porsche Cayenne interessiert. Das Modell entsprach genau seinen Vorstellungen und war sehr günstig im Preis. Auf Nachfrage erklärte der Händler telefonisch, der günstige Preis erkläre sich dadurch, dass es sich bei diesem und weiteren angebotenen Wagen um Leasingrückläufer handele. Deshalb sei der Wagen auch nur an Käufer aus dem Ausland zu verkaufen.
Stutzig wurde der potentielle Käufer, als er nach Berlin zur Besichtigung und ggf. zum Vertragsabschluss anreisen wollte, und ihm mitgeteilt wurde, der Wagen sei nicht in Berlin, sondern in München. Der Transport des Fahrzeugs nach Berlin zu Besichtigung und Verkauf sei möglich, aber hierzu sei der Abschluss eines Reservierungsvertrages (3000 Euro Anzahlung inkl. Lieferkosten) erforderlich. Der Mandant ließ daraufhin die Firma überprüfen: diese war erst 3 Tage vor Schalten der Anzeige eingetragen worden. Unter der angegebenen Adresse gab es einen Briefkasten. Ein Büro, Verkaufsgelände oder gar Autohaus fanden sich nicht. Erkundigungen bei der Polizei ergaben, dass es mehrere Strafanzeigen wegen Betruges gegen Internet-Anbieter gegeben hatte. Diese Firma und der Firmeninhaber waren jedoch unbescholten.
Nach Beratung mit seinem Anwalt beschloss der Mandant, die Kaufentscheidung zu überdenken. Der Anwalt kontaktierte den Händler, der dann im telefonischen Gespräch bereit war, auf die Anzahlung zu verzichten und nur 400 Euro im Voraus für den Transport zu veranschlagte. Zwei Tage später war der Telefonanschluß nicht mehr vergeben und die Anzeige aus dem Internet genommen.
(Derselbe Mandant bestellte übrigens ein Motorrad aus China und kann dieses nun nicht fahren, da es ohne Fahrzeugschein geliefert wurde. Die Korrespondenz hinsichtlich dieses gravierenden Mangels lief ins Leere.)

Hinsichtlich des geplanten Porschekaufs ist zumindest kein Schaden entstanden, leicht aber wäre der Mandant um 3000 Euro und die Flugkosten geprellt worden. (Was der französische Mandant noch nicht wissen konnte: der Porsche Chayenne ist derzeit einer der Spitzenreiten auf den Autodiebstahlslisten - und besonders aktiv sind die Autodiebe in Berlin - (mehr: http://www.stiftung-warentest.de/online/freizeit_reise/meldung/1488115/1488115.html).

Dieser Fall beschreibt genau das Händlergebaren, welches in letzter Zeit zunimmt!
So sprach einiges gegen die Seriosität des Angebotes (welches andererseits offenbar sehr verlockend war).
Probleme mit betrügerischen Angeboten im Internet werden derzeit auf dem Automarkt immer häufiger. Daher griff auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar dieses Thema auf. Ein sich nur mit diesem Thema beschäftigender Arbeitskreis stellte eine besorgniserregende Zunahme von Betrugsfällen und Missständen beim Anbieten und Verkaufen von Kraftfahrzeugen im Internet fest. Es wurde die Schaffung eines Kodex gefordert, dem seriöse Anbieter folgen sollten. Die Forderungen der Juristen entsprachen den Vorstellungen des ADAC. Zudem wurde an die Strafverfolgungsbehörden appelliert, eine zentrale Ansprech- und Koordinationsstelle für Internetkriminalität einzurichten. Diese würde eine nationale und die beim oft grenzüberschreitenden Vorgehen der Kriminellen erforderliche europaweite Koordination ermöglichen. Daneben müssten so genannten Money-Transfer-Services, die von den Betrügern für ihre Transaktionen zu Lasten ahnungsloser Autokäufer missbraucht werden, zur Verantwortung gezogen werden, da ihnen bekannt sei, dass sie für unseriöse Geschäfte genutzt werden. Sie sollten daher den Verbraucher über die Risiken dieser Art der Überweisung bereits an der Einzahlstelle aufklären.
Folgende Punkte sind zu beherzigen, um das Risiko zu mindern:

Das Internet eignet sich gut, um einen Überblick über das Angebot und günstige Gelegenheiten zu finden. Doch Vorsicht: Da niemand etwas verschenken möchte, sind unplausibel günstige Angebote grundsätzlich verdächtig.

Was können Sie tun, um zu überprüfen, ob der Anbieter seriös ist?

. Wie sieht die Homepage aus?
. Werden dort Postanschrift, der Geschäftssitz, die Unternehmensform, der Geschäftsinhaber und die vertretungsberechtigten Personen genannt?
. Können Sie unter der genannten Telefonnummer einen direkten Besichtigungstermin einschließlich Probefahrt vereinbaren?
. Geschäfte, die nur grenzüberschreitend möglich sind, sollten Ihren Verdacht erregen.


Was sollten sie auf keinen Fall tun?

. Werden Sie wie im geschilderten Fall im Voraus "zur Kasse gebeten", gehen Sie nicht darauf ein!

. Meiden Sie Geld-Überweisungen mittels Bargeldtransfer über Western Union, MoneyGram etc. Diese sind für den Bargeldtransfer mit bekannten Personen (Freunden, Verwandten) gedacht. Für Zahlungen im Online-Autohandel sind sie einfach nicht sicher genug.

. Vermeiden Sie es, per e-mails mit Anbietern zu korrespondieren, insbesondere Ihre Daten sollten Sie de Anbieter nicht zukommen lassen. Wenn Sie interessiert sind, nehmen sie besser telefonisch Kontakt auf.

. Geben Sie Ihre Daten (e-mail-Adresse, Bankdaten, Telefonnummer) nur an, wenn Sie sich bei einem Online-Markt registrieren und dort Suchaufträge bzw. Speicherungen von Fahrzeugen in Anspruch nehmen wollen. Dies ist jedoch nur auf Websites üblich - nie als Antwort auf e-mails.

. Trauen Sie keinen per e-mail vorgelegten Fahrzeugdokumenten. Heute ist es kein Problem mehr, diese vorab zu bearbeiten. (Stellen Sie auch Ihre eigenen Papiere anderen niemals in elektronischer Form zur Verfügung. Sie könnten für kriminelle Zwecke weiterverwendet werden.)
. Haben Sie sich im Netz für ein konkretes Angebot entschieden, folgt als nächster- und zur Vermeidung von Betrug unvermeidbarer- Schritt die Besichtigung des Fahrzeugs - möglichst mit fachkundiger Unterstützung.
. Sie müssen dann auch die Fahrzeugpapiere vor Ort kritisch prüfen: Behördliche Dokumente wie Ausweise, Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (bzw. Kfz-Schein oder Kfz-Brief) können per Scanner digitalisiert und mit Bildbearbeitungsprogrammen leicht gefälscht werden. Verlassen Sie sich also nicht auf per E-Mail zugesandte Unterlagen.
. Vergleichen Sie diese mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges. Die Fahrgestellnummer finden Sie im Motorraum, bei neueren Fahrzeugen auch im Bereich der Windschutzscheibe.
So können sie sicher sein, dass die Papiere zum Wagen gehören.

Mehr Erfahren Sie beim ADAC hier und hier sowie bei der Initiative des ADAC mit den Online-Autobörsen mobile.de und AutoScout24 (hier klicken).

Sie sitzen gerade am PC, weil Sie in einem solchen Fall Geld bezahlt oder angewiesen haben und nun den Betrug ahnen?
Kontaktieren sie sofort den mit der Transaktion beauftragen Dienstleister (Ihre Bank per Telefon oder Fax), Western Union dort, wo Sie das Geld angewiesen haben, sonst Überweisungsservice 0800 / 180 77 32 (kostenlos), Hotline 0180 / 18 18 123 (kostenpflichtig), MoneyGram 0800 / 8971 8971 (kostenlos) und machen Sie die Überweisung rückgängig. Solange das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, kann der Betrag u.U. zurückerstattet werden!