Miles & More streicht Prämienmeilen

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
04.06.202058 Mal gelesen
München, 04.06. 2020. Praktisch über Nacht waren rund 250.000 Prämienmeilen vom Konto des langjährigen Miles & More-Kunden verschwunden.

Miles & More hatte die Meilen ersatzlos gestrichen. Wie sich herausstellte, wurden die Meilen nicht irrtümlich gelöscht. Wie Miles & More mitteilte, habe der Kunde sie nicht genutzt und sie seien inzwischen verfallen. Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, will die Prämienmeilen für seinen Mandanten zurückholen und bereitet eine Klage vor.

 

Der Mandant war ein treuer Miles & More-Kunde. Seit 2011 sammelte er Prämienmeilen, seit 2012 nutzte er auch die Platinum Lufthansa Miles & More-Kreditkarte, um weitere Meilen zu sammeln. Doch ein großer Teil seiner gesammelten Meilen war plötzlich verfallen - ohne jede Ankündigung oder Mitteilung von Miles & More. Von der Löschung erfuhr der Kunde nur im Rahmen einer Werbemail.

 

Das ersatzlose Streichen der Meilen war kein Versehen von Miles & More. Auf Anfrage erklärte das Unternehmen, dass die gesammelten Prämienmeilen ungültig geworden seien. Mit dem Ende des Frequent Traveller Status habe der reguläre Meilenverfall von 36 Monaten wieder eingesetzt. Innerhalb dieser Zeit hätte der Kunde seine Meilen gegen Prämien eintauschen können. Nun seien sie zum Quartalsende automatisch verfallen. Die Löschung sei auch nicht wieder rückgängig zu machen, so Miles & More.

 

Das sieht Rechtsanwalt Cocron allerdings anders. Die Prämienmeilen konnten nur gestrichen werden, da die Kunden ihren Status als "Frequent Traveller" oder "Senator" nicht mehr halten konnten. Der Verfall von Meilen war bei einer Lufthansa Miles & More-Kreditkarte aber eigentlich ausgeschlossen. Nur durch eine Änderung der AGB wurden die Prämien nun gestrichen. "Das ist nicht so einfach möglich. Wir bereiten daher derzeit eine Klage für unseren Mandanten vor und vertreten noch weitere enttäuschte Kunden, deren Prämienmeilen von Miles & More ersatzlos gestrichen wurden und die dadurch ihr E-Geld verloren haben", so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de