Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger gewährte der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH im November 2015 ein Nachrangdarlehen in Höhe von ? 20.000,00. Gegenüber dem Kläger wurde seitens seiner Vertragspartnerin im Vorfeld des Vertragsschlusses angegeben, dass mit den eingesammelten Geldern ein Geothermie-Projekt in Amerang realisiert werden solle. Bei der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der FG Geothermie GmbH und um eine Schwestergesellschafter der GEOKRAFTWERKE.de GmbH und.
Jedoch hat sich offensichtlich die wirtschaftliche Situation dieser Geothermie-Gesellschaften bereits seit dem Jahr 2014 verschlechtert. Am 12.08.2015 wurde zum Beispiel unter börse.ard über Zahlungsschwierigkeiten des Konzerns berichtet.
Nachdem dem Kläger diese Berichterstattung bekannt wurde, und er erfuhr, dass beispielsweise die Schwestergesellschaft GEOKRAFTWERKE.de GmbH an deren Anleger keine Zinsen mehr zahlte, befürchtete er, zum Laufzeitende den Darlehensnennbetrag nicht ausbezahlt zu bekommen. Er beauftragte er die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung eines vorzeitigen Rückzahlungsanspruches.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat die Auffassung, dass das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden könne. Weiter kam die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zu dem Ergebnis, dass ein Schadensersatz wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung bestehe. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages mit dem Kläger sei nämlich der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH bekannt gewesen, dass die Schwestergesellschaften der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH in Zahlungsschwierigkeiten stecken. Darauf hätte der Kläger hingewiesen werden müssen.
Da eine außergerichtliche Zahlung nicht erfolgte, wurde durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Klage zum Landgericht Regensburg erhoben.
Mit Urteil vom 10.01.2019 (noch nicht rechtskräftig) hat nunmehr das Landgericht Regensburg einen Schadensersatzanspruch des Klägers bejaht. Das Landgericht Regensburg kommt zu dem Ergebnis, dass die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH vorvertragliche Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber dem Kläger verletzt hat. Diese Pflichtverletzung war ursächlich für die Gewährung des Nachrangdarlehens.
"Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass Vertragspartner der Geo Kraftwerke FG Amerang GmbH durchaus die Möglichkeit haben, vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgreich tätig zu werden" erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in den vergangenen Wochen unter anderem auch diverse Klagen gegen die Schwestergesellschaft der Geo Kraftwerke FG Amerang GmbH, die GEOKRAFTWERKE.de GmbH eingereicht. Anders als im hier vorliegenden Fall geht es in diesen Verfahren um den Erwerb von Namensschuldverschreibungen.
Nicht zuletzt aufgrund der jetzt vorliegenden Entscheidung des LG Regensburg empfiehlt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte allen Anlegern, die der Auffassung sind, vor Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, anwaltliche Hilfe einer spezialisierten Kanzlei in Anspruch zu nehmen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de