V PLUS FONDS 2 – GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG AM 20.02.2018

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
26.02.201828 Mal gelesen
München, 23.02.2018 – Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte berichtet über Gesellschafterversammlung der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG vom 20.02.2018.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der V GmbH & Co. Fonds 2 KG am 20.02.2018 in München war notwendig geworden, da die im Dezember 2017 initiierte Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren am erforderlichen Quorum (Mindestteilnahme der Gesellschafter) gescheitert war.

Auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung waren nur wenige Anleger persönlich anwesend. Trotzdem konnten die in der Einladung aufgeführten Beschlüsse gefasst werden. Insbesondere wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 festgestellt. Ferner wurden der geschäftsführenden Kommanditistin, der Komplementärin und der Treuhänderin für das Geschäftsjahr 2016 von den Anlegern - wie von der Geschäftsführung des Fonds vorgeschlagen - jeweils die Entlastung versagt. Hintergrund ist, dass - so die neue Fondsgeschäftsführung - staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das KAGB zu laufen scheinen.

Interessant für die Anleger dürfte u.a. sein, dass die V GmbH & Co. Fonds 1 bis 3 KG nach Auskunft von Herrn Klaile von der Xolaris Service KVG ein Angebot für den Erwerb des gesamten Portfolios des Venture Plus 4 Fonds (dieser befindet sich in Liquidation) abgegeben haben. 

Ferner wurde von der neuen Fondsgeschäftsführung mitgeteilt, dass die M1 Factoring GmbH mit den Raten betreffend die Schuldverschreibungen in Zahlungsverzug ist. Sollte die M1 Factoring GmbH die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen können, dürfte dies die V GmbH & Co. Fonds 2 KG wirtschaftlich weiter belasten. Laut Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist ein Fondsanteil in Höhe von ? 100 an der V GmbH & Co. Fonds 2 KG ohnehin nur noch ? 16,14 (NAV) wert. Hinsichtlich der V GmbH & Co. Fonds 1 KG, bei der ebenfalls noch Zahlungen der M 1 Factoring GmbH ausstehen, teilte Herr Klaile sogar mit, dass dann "wenn die M1 Factoring GmbH weiter nicht zahlen sollte (.), sogar über eine Liquidation der  V GmbH & Co. Fonds 1 KG ernsthaft nachgedacht werden müsse".

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger der V Plus Fonds (V GmbH & Co. Fonds 1 KG, der V GmbH & Co. Fonds 2 KG, der V GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) außergerichtlich und gerichtlich und hat bereits zahlreiche Erfolge erzielt. So hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mehrere Arrestbeschlüsse gegen die ehemalige Komplementärin der V GmbH & Co. Fonds 2 und 3 KG erwirkt. Ferner hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte positive Urteile gegen Anlageberater betreffend V Plus Fonds (V GmbH & Co. Fonds 1, 2 und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG und die V Mittelstandspolice) (z.T. rechtskräftig) erzielt. Weiter konnten bereits Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in die V GmbH & Co. Fonds 1, 2 und 3 KG investiert hatten.

CLLB Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern der V Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und sich von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de