Doppelt verloren: Abgetretene Lebensversicherungen

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
30.11.2017113 Mal gelesen
Verbrauchern werden ihre Lebensversicherungen "abgeschwatzt". Dahinter steckt nicht die reine Menschenfreundlichkeit.

Ist der Anwalt ein Auslaufmodell? Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, macht sich da keine großen Sorgen, auch wenn immer mehr Rechtsdienstleister aus dem Boden schießen, die mit der Rechtsberatung durch eine kompetente und vertrauenswürdige Kanzlei nicht mehr viel zu tun haben. Es geht um so genannte "Legal Tech"-Unternehmen, die sich aktuell in allen Massenschadensfällen positionieren, um z.B. Flugästen zur Flugausfallentschädigung zu verhelfen, Dieselbesitzer bei der Rückgabe ihrer Autos zu unterstützen, Darlehen zu widerrufen oder Versicherten beim Versilbern der Lebensversicherung unter die Arme zu greifen.

Cäsar-Preller erkennt den Wandel: "Früher mussten solche Fälle zwingend und alternativlos von einem Anwalt geregelt werden. Durch das Internet und das Aufweichen des Rechtsberatungsgesetzes gibt es neue Anbieter und das ist auch grundsätzlich kein Problem, sondern eine Marktbewegung!" Ein Problem sieht der Wiesbadener Jurist, Gründer und Eigentümer der Kanzlei "Cäsar Preller" darin, dass Kunden solcher Unternehmungen vielfach gar nicht filtern können, ob es sich um ein gutes und sicheres Angebot handelt, oder ob das Gesparte ernsthaft in Gefahr ist.

Aktuelles Beispiel: Die mittlerweile insolvente TREUK AG aus Köln hatte mit Hilfe angeblich ehrenamtlicher Werber des Vereins "Ratgeber für Finanzen e.V." Lebensversicherten ihre Verträge abgeschwatzt. Für die Abtretung erhielten diese aber nicht bare Münze, sondern stellten das Geld der TREUK AG als sogenanntes Nachrangdarlehen mit hoher Verzinsung zur Verfügung.

Cäsar-Preller: "Was konkret die Treuk AG mit dem Geld gemacht hat, dass die Versicherungen ausgezahlt haben - immerhin 3,3 Millionen Euro - ist nicht klar. Fest steht nur: Es ist weg und da Nachrangdarlehen nicht aus der Insolvenzmasse bedient werden, gehen die Opfer jetzt zu 100 Prozent leer aus. Geld weg, Vertrauen weg und die Altersvorsorge in Gefahr!" Der Anwalt empfiehlt, sich damit nicht abzufinden und sich auf allen möglichen Wegen um eine Rekonstruktion des Vermögens zu bemühen - natürlich mit "echter" anwaltlicher Hilfe.

Der Widerruf von Lebensversicherungen ist ein riesiges Geschäft für Unternehmen und Genossenschaften, die abgetretene Versicherungen in großen Paketen hin und her verkaufen. Angeblich haben sie nichts anderes im Fokus als die Gewinnoptimierung der Kunden. Diese sollten aber, so Cäsar-Preller, wissen, dass es sich bei solchen Organisationen -  sei es die FACTO AG aus München oder die Treuk AG - um Initiativen handelt, die sich nicht allein der Menschenfreundlichkeit verschrieben haben: "Die Firmen haben alle ihren Ursprung im Bedürfnis von Versicherungsmaklern und sonstigen Vertriebssystemen, den vorhandenen Kundenstamm bis auf den letzten Cent systematisch auszuquetschen."

Dieses Bedürfnis hat ein Anwalt im Gegensatz zu solchen "Schwarzen Schafen" der Legal Tech-Szene nicht. Diejenigen, die heute zum Widerspruch der Lebensversicherung raten, waren genau die gleichen Berater, die eben diese Kapitalanlage Jahre zuvor empfohlen hatten.

Bei Provisionsforderungen von bis zu 50 Prozent der von der Versicherung ausgezahlten Summe sollten Versicherte gut überlegen, ob die alternative Abwicklung über einen Anwalt nicht vielleicht doch die sinnvollere Partnerwahl wäre - zumal ein Anwalt kein eigenes Interesse an den Verträgen seiner Kunden hat. Rechtsanwalt Cäsar-Preller steht in allen Fragen der Finanzsanierung nach Kapitalanlagebetrug oder Falschberatung als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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