Kreditwiderruf: LG Wiesbaden verurteilt Wiesbadener Volksbank – Keine Zinsen nach Widerruf

Vorfälligkeitsentschädigung für Kredit vermeiden – Widerruf auch bei Prolongation möglich
25.08.201772 Mal gelesen
Das LG Wiesbaden verurteilt die Wiesbadener Volksbank zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Auch heute noch sind Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen worden sind, widerrufbar. Darlehensnehmer sollten daher ihre Verträge prüfen lassen.

Das Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 16.08.2017 (Az. 7 O 240/16 - nicht rechtskräftig) die Wiesbadener Volksbank zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf des Vertrages verurteilt. Die durch die Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertretenen Kläger obsiegten dabei auch der Höhe nach vollständig mit dem beantragten Anspruch auf Feststellung des Rückabwicklungssaldos nach Widerruf.

Den im Jahre 2009 geschlossenen Vertrag hatten die Kläger nach zutreffender Auffassung des Landgerichtes noch am 07.06.2016 wirksam widerrufen können. Das Widerrufsrecht war nach überzeugender Rechtsauffassung des Landgerichts zu diesem Zeitpunkt weder verwirkt noch war die Ausübung rechtsmissbräuchlich. Beides hatte die beklagte Bank zur Verteidigung gegen die Klage eingewendet.

Das Gericht sprach den Klägern Nutzungsersatz in der geforderten Höhe von 2,5 %-Punkten über Basiszinssatz auf alle Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf zu. Für die Zeit nach Widerruf folgte das Gericht den klägerischen Anträgen vollständig und erkannte damit, dass für die Zeit nach Widerruf keine Zinsen mehr geschuldet werden. Die von den Klägern in der Zeit nach dem Widerruf unter Vorbehalt weiter geleisteten Ratenzahlungen waren damit ersichtlich auch nach Auffassung des Gerichtes nach Aufrechnung vollständig als Tilgung zu verbuchen. Im Ergebnis entsprach das Gericht damit vollständig der Klageforderung.

Mit der Entscheidung über den wirksamen Widerruf folgte das Gericht der Rechtsprechung des BGH der mit Urteil vom 14.03.2017 (XI ZR 442/16) eine vergleichbare Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und damit noch widerrufbar erklärt hatte. Mit mehreren richtungsweisenden Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit die Durchsetzbarkeit von Widerrufen insbesondere in Altfällen erleichtert, in dem er Klarheit über die Fehlerhaftigkeit einzelner Belehrungsmuster von Banken- oder Sparkassenverbänden geschaffen hat. Ein solches Muster betraf auch den gegenständlichen Fall.

Auch heute noch sind viele Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen worden sind, noch widerrufbar. Verbraucher sollten sich fachkundigen Rat einholen und ihre Verträge prüfen lassen. Gerne stehen wir Darlehensnehmern deutschlandweit zur Durchsetzung von Widerrufsrechten zur Verfügung. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

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