Mit sogenannten Direktinvestments in Container warb die P&R-Gruppe um Anleger. Dabei kauften die Anleger Container von der P&R-Gruppe, die gleichzeitig die Vermietung für eine festgelegte Laufzeit übernahm. Für das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit wurde den Anlegern in Aussicht gestellt, dass die Container von der P&R-Gruppe zurückgekauft werden würden.
Das Konzept ging offenbar finanziell nicht auf. Zunächst verzögerten sich Mietzahlungen und Rückkäufe von Containern, nun sind mehrere Gesellschaften der P&R Gruppe offenkundig zahlungsunfähig. Am 19.03.2018 hat das Amtsgericht München vorläufige Insolvenzverwalter für drei Gesellschaften bestellt. Es handelt sich um die Gesellschaften P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH. Anleger stehen nun vor vielen Fragen.
Wir helfen Anlegern, die in Container der P & R Gruppe investiert haben, ihre Rechte zu sichern und geltend zu machen. Anleger können sich kostenlos für die Interessengemeinschaft P&R Container registrieren. Registrierten Anlegern bieten wir Informationen rund um ihre Rechte bezogen auf die Insolvenz der Gesellschaften und die eigene Anlage. Zusätzlich bieten wir die Prüfung von Ansprüchen gegenüber Dritten an, um mögliche Verluste zu vermeiden. Im Rahmen der Interessengemeinschaft prüfen wir auch ein gemeinsames Handeln der Anleger und bieten die Vertretung auf zukünftigen Gläubigerversammlungen an.
FAQ - Fragen und Antworten:
- Was bedeuten die Insolvenzanträge?
Hintergrund der Insolvenzanträge ist die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit von drei Gesellschaften der P&R-Gruppe. Nun wird jeweils geprüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sollten Insolvenzverfahren über Gesellschaften eröffnet werden, mit denen die Anleger Verträge geschlossen haben, müssen Anleger ihre Forderungen gegen diese Gesellschaften anmelden, um Zahlungen aus der Insolvenzmasse zu erhalten. Sollte die P & R Transport-Container GmbH ihre vertraglichen Pflichten gegenüber den Anlegern wegen der Insolvenz der Gesellschaften nicht mehr erfüllen können, droht das Investment ggf. zu scheitern.
- Was passiert mit den Containern?
Es bleibt zunächst abzuwarten, ob die Kauf- und Mietverträge mit Anlegern noch erfüllt werden und noch Mietzahlungen erfolgen. Dasselbe gilt für einen möglichen Rückkauf der Container. Sollte dies nicht möglich sein, stellt sich die Frage nach der vorzeitigen Verwertung der Container und die Frage nach Ansprüchen auf Zahlung zukünftiger Mietzahlungen. Im ungünstigen Fall könnten Anlegern sogar Forderungen wie zum Beispiel Standgebühren für die erworbenen Container von Reedereien ausgesetzt sein bzw. für den Transport der Container aufkommen müssen.
- Ansprüche gegen Dritte
Um verlustfrei aus der Anlage wieder herauszukommen, kann es eine Möglichkeit sein, Ansprüche auf Schadensersatz zum Beispiel gegen beratende Banken oder Sparkassen bzw. Anlageberater und Vermittler geltend zu machen. Gegen diese kommen Schadenersatzansprüche in Frage, wenn unzureichend über Risiken wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko der Investition aufgeklärt worden ist. Ob dies der Fall ist, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Hierbei gilt es insbesondere auch die Frage der Verjährung zu beachten, so dass unter Umständen schnelles Handeln erforderlich sein kann.
Für betroffene Anleger hat die Kanzlei ARES Rechtsanwälte, eine auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Sozietät, eine Interessengemeinschaft eingerichtet, bei der sich Anleger kostenlos und unverbindlich registrieren können, um weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens zu erhalten und Interessen bündeln zu können.
Zur Registrierung bitten wir Sie, den nachstehenden Fragebogen herunterzuladen, auszufüllen und an uns per E-Mail, Fax oder per Post zu übersenden.
Fragebogen Registrierung P&R (251 KB)
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Pressestimmen zur P&R Insolvenz:
https://ares-recht.de/news/2018/03/interessengemeinschaft-pundr-container-schaden-insolvenz-anwalt/
https://ares-recht.de/pundr-insolvenz-schaden-anwalt/