Investmentfonds: Verwaltungsgebühren oft ungerechtfertigt

Ausgabeaufschlag zurück!
03.11.2023195 Mal gelesen
Anlegern sind die Kostenpauschalen zu erstatten

Kapitalverwaltungsgesellschaften managen über eine Billion Euro Vermögen von Privatanlegern in Investmentfonds und kassieren von ihnen neben der Managementgebühr auch Vertriebskosten. Institutionellen Investoren jedoch offerieren sie eigene Anlageklassen ohne Belastung mit Vertriebsentgelten oder vereinbaren mit ihnen deren Erstattung mutmaßlich in Milliardenhöhe. Denn professionelle Anleger akzeptieren keine Ausgabeaufschläge und sonstige Vertriebskosten und zahlen so oft allenfalls die Hälfte der sog. Verwaltungsgebühren, wie sie den Privatanlegern aufgebürdet werden.

Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch sind aber alle Anleger eines Fonds fair zu behandeln und haben Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich im Interesse der Anleger zu handeln, § 26 KAGB. Die nicht sachgerechte Benachteiligung von Anlegern durch die Belastung mit Vertriebskosten geht häufig mit unwirksamen Anlagebedingungen einher. Privatanleger können deshalb die Rückzahlung der Verwaltungsgebühren und die Erstattung von Ausgabeaufschlägen bis hin zur Rückabwicklung der ganzen Investition verlangen.

Rechtsanwalt Jens Graf berät und vertritt Fondsanleger bei der Umsetzung dieser Kernrechte und verfolgt dabei tatsächlich und rechtlich gänzlich neue Ansätze. Seine Mandanten profitieren von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können. Die zeitliche Begrenzung resultiert aus der zehn - oder nur dreijährigen Verjährungsfrist, nach deren Verstreichen Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Individuelle Abläufe, wie gute oder schlechte Bankberatungen, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, beeinflussen die zu verfolgenden Ansprüche nicht.

Nehmen Sie gern Kontakt auf, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Düsseldorf, den 3.11.2023

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Rechtsanwalt Jens Graf:

Rechtsanwalt Graf ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet er als Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet er sich mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".