MBB Clean Energy AG – Insolvenzverfahren eröffnet

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co. KG i.L.) kündigt Fortsetzung der Gesellschaft an
22.08.2017160 Mal gelesen
Was Anleihegläubiger jetzt beachten müssen

Endlich hat das Warten ein Ende. Nachdem sich das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG über einen ungewöhnlich langen Zeitraum von mehr als zwei Jahren hinzog, hat das Amtsgericht München mit Beschluss vom 18.08.2017 das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnet. Die ungewöhnlich lange Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens führte der Insolvenzverwalter u.a. auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zurück.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits eine Vielzahl von Anleihegläubigern der MBB Clean Energy AG. "Wir verfolgen das Thema MBB schon bevor die vorläufige Insolvenz eintrat und konnten für mehrere Mandanten positive Urteile gegen die MBB erstreiten", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Und weiter: "Wichtig ist jetzt die von dem Insolvenzgericht gesetzte Frist für die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle. Denn nur derjenige, der seine Forderungen rechtssicher zur Insolvenztabelle anmeldet, kann mit einer Quotenauszahlung im Insolvenzverfahren rechnen. Die fehlende oder fehlerhafte Anmeldung führt dazu, dass die Forderung untergeht und keinerlei Berücksichtigung im Insolvenzverfahren findet."

Die Frist für die Forderungsanmeldung endet mit Ablauf des 11.10.2017. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in einer Vielzahl von Insolvenzverfahren mittelständischer Anleiheemittenten die Interessen der Anleihegläubiger vertreten und unzählige Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet.

Für Anleihegläubiger der MBB hat die Kanzlei einen Geschädigtenpool eingerichtet. Betroffene Anleihegläubiger können sich unter folgender Adresse:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/ 

kostenfrei registrieren und erhalten dann weiterführende Informationen.