DEKA Umweltinvest Verlust – Schadensersatzansprüche der Anleger möglich

DEKA Umweltinvest Verlust – Schadensersatzansprüche der Anleger möglich
05.11.2011683 Mal gelesen
Anleger, die mit DEKA Fonds Verluste erlitten haben, können bis zum Jahresende ihre Ansprüche anmelden. Dann verjähren viele Ansprüche.

Der DEKA Umweltinvest ist ein Aktienfonds der Deka Investment GmbH, der am 27.12.2006 aufgelegt wurde. Der DEKA Umweltinvest investiert hierbei vorwiegend in weltweite Unternehmen, die in den Themenfeldern Umweltschutz, Wasser, Klimaschutz und erneuerbare Energien ihren Tätigkeitsschwerpunkt haben. Mindestens 2/3 des Fondsvermögens des DEKA Umweltinvest bestehen deshalb aus Aktien dieser Energie- und Umweltunternehmen.

Der DEKA Umweltinvest ist als Aktienfonds jedoch nicht frei von jeglichen Risiken. Vor allem besteht hierbei, da der DEKA Umweltinvest in Aktien weltweit investiert, ein erhebliches Währungsrisiko: da die Aktien in einer fremden Währung gezeichnet wurden, kann es zu Wechselkursverlusten kommen. Weiterhin bestehen die normalen Risiken eines jeden Aktienfonds: es kann zu einem Totalverlust des investierten Kapitals des Anlegers kommen, falls das Produkt auf ganzer Linie scheitert.

Wurden Anleger durch den DEKA Umweltinvest geschädigt, stehen diese allerdings nicht rechtslos dar, sondern sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche wenden. Solche Ansprüche gegen die Banken und Anlageberater bestehen, wenn diese den Anleger bei der Zeichnung des DEKA Umweltinvest falsch beraten haben. Eine Falschberatung in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken des DEKA Umweltinvest - so wie sie oben beschrieben wurden -aufgeklärt wurde. Eine Anlage an Aktienfonds kann Anleger manchmal bis hin in den finanziellen Ruin treiben, deswegen dürfen dem Anleger die Risiken auf keinen Fall verschwiegen werden.

Weiterhin mussten Anleger des DEKA Umweltinvest über Kick-Back- Zahlungen (Provisionen) aufgeklärt werden, die die Banken von der Fondsgesellschaft für die erfolgreiche Vermittlung an den Anleger erhalten haben. Erst kürzlich erging in diesem Zusammenhang ein Urteil des OLG Stuttgart (Urteil vom 16. März 2011, Aktenzeichen: 9 U 129/10), welches für eine Anlegerin des DEKA Technologie CF überaus positives war, da das Gericht der Anlegerin vollumfänglichen Schadensersatz zugesprochen hat, da die Sparkasse nicht über Kick-Backs aufgeklärt hatte.

Anleger des DEKA Umweltinvest haben also gute Aussichten ohne Verluste aus der Anlage an dem DEKA Umweltinvest herauszukommen, es sollte nur umgehend gehandelt werden, da die Ansprüche jederzeit verjähren können.

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