Traunstein, Juni 2026 – Die Kanzlei Oelschig hat nach eigenen Angaben die ersten gerichtlichen Arrestverfahren gegen die estnische Ventus Energy Group OÜ eingeleitet. Ziel der Maßnahmen ist es, Vermögenswerte des Unternehmens frühzeitig zu sichern und die spätere Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen deutscher Anleger zu erleichtern.
Hintergrund ist die aktuelle Entwicklung rund um die Ventus Energy Group OÜ. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 05.05.2026 angeordnet, dass das Unternehmen das nach Auffassung der Behörde unerlaubt betriebene Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln hat. Nach der Anordnung sollen die von deutschen Anlegern angenommenen Gelder zurückgezahlt werden. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass der Bescheid sofort vollziehbar ist.
Schnelles Handeln soll Vermögensverschiebungen verhindern
Nach Einschätzung der Kanzlei besteht bei grenzüberschreitenden Anlagefällen regelmäßig das Risiko, dass Vermögenswerte zwischen verschiedenen Gesellschaften oder Jurisdiktionen verschoben werden. Gerade in Situationen, in denen hohe Rückzahlungsforderungen zahlreicher Anleger im Raum stehen, kann Zeit zu einem entscheidenden Faktor werden.
„Wer einen vollstreckbaren Titel erst erhält, wenn vorhandene Vermögenswerte bereits anderweitig gebunden oder nicht mehr greifbar sind, läuft Gefahr, trotz bestehender Ansprüche leer auszugehen. Deshalb prüfen wir konsequent Sicherungsmaßnahmen bereits im Vorfeld eines Hauptsacheverfahrens“, erklärt Rechtsanwalt Knut Oelschig.
Der dingliche Arrest dient dabei nicht der unmittelbaren Auszahlung an Anleger, sondern der vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten bis zur gerichtlichen Klärung der Forderungen.
Auszahlungen und Early Exits ausgesetzt
Zusätzliche Brisanz erhält die Situation dadurch, dass Ventus Energy inzwischen eine Restrukturierung angekündigt und Auszahlungen sowie sogenannte „Early Exits“ ausgesetzt hat. Für viele Anleger stellt sich daher die Frage, ob ausreichende Liquidität für die vollständige Rückzahlung der Anlegergelder vorhanden ist.
Deutsche Anleger mit hohen Forderungen
Nach Angaben der Kanzlei melden sich derzeit Anleger mit Forderungen von wenigen tausend Euro bis hin zu sechsstelligen Investitionssummen. In mehreren Fällen überschreiten die Forderungen bereits deutlich die Marke von 100.000 Euro.
Die Kanzlei prüft neben Arrestmaßnahmen auch:
- Rückzahlungsansprüche aufgrund der BaFin-Abwicklungsanordnung,
- Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche,
- Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Vollstreckung innerhalb der Europäischen Union,
- sowie weitere Sicherungsmaßnahmen in Deutschland und Estland.
Keine Zeit verlieren
Anleger sollten ihre Ansprüche zeitnah dokumentieren und sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere Darlehensverträge, Kontoauszüge, Investitionsübersichten, E-Mail-Korrespondenz sowie Nachweise über ausstehende Auszahlungen.
Die Entwicklung bei Ventus Energy zeigt nach Ansicht der Kanzlei, dass Anleger nicht darauf vertrauen sollten, dass Rückzahlungen automatisch erfolgen. Die Erfahrung aus vergleichbaren Kapitalanlagefällen belege, dass frühzeitige Sicherungsmaßnahmen häufig entscheidend für den späteren Erfolg der Anspruchsdurchsetzung sein können.
Die Kanzlei Oelschig kündigte an, weitere Arrestanträge vorzubereiten und betroffene Anleger bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Rückzahlungsansprüche zu vertreten. Die BaFin-Anordnung verpflichtet Ventus Energy zur unverzüglichen Rückzahlung der angenommenen Gelder an deutsche Anleger.