Ventus Energy -Geld zurück?

12.06.2026 1 Mal gelesen
Ventus Energy kündigt Restrukturierung an – Anleger sollten ihre Rückzahlungsansprüche jetzt sichern

Ventus Energy setzt Auszahlungen und Early Exits aus

Die Situation bei der Ventus Energy Group OÜ hat sich erheblich verschärft.

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung des nach ihrer Auffassung unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet hatte, hat das Unternehmen nun weitreichende Restrukturierungsmaßnahmen angekündigt.

Nach einer aktuellen Mitteilung werden unter anderem:

  • keine neuen Anlegergelder mehr angenommen,
  • sämtliche Zinszahlungen ausgesetzt,
  • Early-Exit-Anträge künftig nicht mehr bearbeitet,
  • Restrukturierungsverfahren nach estnischem Recht eingeleitet,
  • Unternehmensvermögen veräußert, um Gläubigerforderungen bedienen zu können.

Gleichzeitig räumt das Unternehmen ein, dass erhebliche regulatorische, operative und bankseitige Probleme bestehen.

BaFin hat Rückzahlung der Anlegergelder angeordnet

Besonders wichtig für deutsche Anleger ist die bereits erlassene BaFin-Anordnung.

Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde hat Ventus Energy in Deutschland ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrieben. Die BaFin hat deshalb die Abwicklung angeordnet und die Rückzahlung der angenommenen Gelder verlangt.

Viele Anleger gehen deshalb davon aus, dass die Rückzahlung ihrer Investitionen lediglich eine Frage der Zeit sei.

Diese Annahme ist jedoch gefährlich.

Eine behördliche Abwicklungsanordnung bedeutet nicht automatisch, dass ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind oder dass Rückzahlungen kurzfristig erfolgen.

Warum jetzt dringender Handlungsbedarf besteht

Die aktuelle Mitteilung enthält mehrere Warnsignale:

  • Auszahlungen erfolgen nicht mehr im normalen Geschäftsbetrieb.
  • Early Exits wurden gestoppt.
  • Zinszahlungen wurden eingestellt.
  • Vermögenswerte sollen verkauft werden.
  • Ein Rückzahlungsplan existiert bislang nicht.

Für Anleger stellt sich daher die Frage, ob und in welchem Umfang ihre Ansprüche künftig tatsächlich erfüllt werden können.

Erfahrungsgemäß verschlechtern sich die Möglichkeiten einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung häufig, wenn Betroffene zu lange abwarten.

Welche Ansprüche Anleger haben können

Je nach Einzelfall kommen unter anderem in Betracht:

  • Rückzahlungsansprüche gegen Ventus Energy,
  • Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche,
  • Ansprüche gegen Vermittler,
  • Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsdienstleister oder sonstige Beteiligte.

Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung und den individuellen Umständen ab.

Welche Schritte jetzt sinnvoll sein können

Betroffene Anleger sollten insbesondere:

  • sämtliche Vertragsunterlagen sichern,
  • Einzahlungsnachweise zusammenstellen,
  • Wallet- und Kontostände dokumentieren,
  • Early-Exit-Anträge archivieren,
  • die Korrespondenz mit Ventus Energy sichern,
  • ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah prüfen lassen.

Bei höheren Investitionssummen kann zudem zu prüfen sein, ob gerichtliche Sicherungsmaßnahmen oder grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen in Betracht kommen.

Rechtsanwalt Oelschig unterstützt betroffene Anleger

Rechtsanwalt Knut Oelschig vertritt Anleger bei der Durchsetzung von Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüchen im Kapitalanlagerecht.

Betroffene Anleger können ihre Unterlagen zur rechtlichen Prüfung einreichen. Anschließend wird geprüft, welche Ansprüche bestehen und welche Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung der Forderungen sinnvoll sind.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen sollten betroffene Anleger die Situation nicht unterschätzen und ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah prüfen lassen.