Kann das Internetrecht mit den neuen Entwicklungen des World Wide Web mithalten?

anwalt24 Fachartikel
07.02.201867 Mal gelesen
Das Internet schafft stetig neue Herausforderungen. Diesen will die EU mit neuen Regelungen entgegenwirken – teilweise.

Die Welt ist im Wandel. Neben der realen Welt, spielt sich immer mehr auf digitaler Ebene ab. Dabei nimmt die Speicherung und systematische Auswertung von gesammelten Daten eine immer wichtigere wirtschaftliche Rolle ein. Unternehmen machen die Daten zu Quellen von Innovationen - durch die Analyse der Datenströme können sie wichtige wirtschaftliche Erkenntnisse erlangen, die sie in ihrer Umsetzung zu hohen Profiten führen können. Diese Entwicklung birgt immer größer werdende Herausforderungen für das Recht auf Datenschutz.

Neue Datenschutzregelungen ab Mai 2018

Die EU- Kommission hat nun neue EU-Datenschutzbestimmungen erlassen, die am 25.05.2018 in Kraft treten werden, um diesem Fortschritt Rechnung zu tragen und mehr Datensicherheit im Internet zu gewähren.

Die neuen Regelungen sollen unter anderem dafür sorgen, dass die Datenübertragung vereinfacht wird. So soll es unter anderem für den Verbraucher erleichtert werden, den Dienstanbieter zu wechseln. Weiterhin soll durch die neuen Bestimmungen das Recht auf Vergessenwerden gestärkt werden. Unternehmen werden durch die neuen Vorschriften verpflichtet werden, die eigenen Nutzer in Zukunft bei Cyber- Attacken innerhalb von 72 Stunden über Zugriffe auf personenbezogene Daten zu informieren. Ob die Neuerungen wirklich mit den sich immer schneller verändernden Datenströmen im Internet mithalten können und Datenschutz für den Einzeln garantieren können, bleibt abzuwarten.

Hass und Hetze im Internet nimmt zu

Dabei birgt das Internet nicht nur Gefahren für die Daten des Einzelnen. Vielmehr bietet das World Wide Web auch eine Plattform für die Verbreitung von Hass und Hetze. An die Eindämmung dieser Entwicklung hat sich die EU jedoch noch nicht herangetraut - eine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene ist weder zu finden, noch in naher Zukunft zu erwarten.

EU-Regelung hier nicht ersichtlich

Die EU setze vielmehr auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Online-Netzwerken, ließ erst jüngst die zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourová verlauten. Dabei stützt sich Brüssel auf die eigens veröffentlichte Untersuchung, nach der die EU nachweisen konnte, dass Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube im Jahre 2017 70% aller in den EU-Staaten beanstandeten Inhalte auf Grundlage der Selbstverpflichtung von ihren Websites nahmen - Ende 2016 lag diese Quote noch bei 28%. Es ginge also auch ohne eine Regelung, betont sie.

Was für eine europäische Lösung spricht

Auch wenn ein Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet auf EU-Ebene noch nicht existiert - in Deutschland wurde ein solches als "Netzwerkdurchsuchungsgesetz" bereits erlassen. Nicht ohne Kritik der EU. Diese befürchtet, dass unterschiedliche Regelungen der europäischen Mitgliedstaaten zu großen Diskrepanzen in den einzelnen Verfahrensweisen der Länder und den möglichen Missbrauch von Regierungen führen könnten, die so die bestehende Meinungsfreiheit einschränken könnten. Vor diesem Hintergrund ist es jedenfalls nicht ganz auszuschließen, dass die EU eine vereinheitlichende Regelung für alle Mitgliedstaaten bezüglich der Löschung von Hasskommentaren schaffen wird.

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