Wenn Sie von unwahren Tatsachenbehauptungen, beleidigenden oder sonst unzulässigen Bewertungen betroffen sind, können Sie sich dagegen wehren.
Verantwortung des Portalbetreibers
Der Betreiber eines Bewertungsportals ist ab Kenntnis von der Rechtsverletzung verantwortlich. Dazu muss der Hinweis so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß auf Grundlage der Behauptungen unschwer bejaht werden kann. Beschwerden von Bewerteten müssen Portalbetreiber gewissenhaft prüfen und dann rechtswidrige Bewertungen löschen. Prüfungspflichten von Bewertungsportalbetreibern hat der Bundesgerichtshof verschärft.
Anwaltliche Verteidigung, Bewertungsportalrecht
Bewertungen können erhebliche Auswirkungen auf den sozialen und beruflichen Geltungsanspruch des Bewerteten haben und sogar seine berufliche Existenz gefährden. Empfehlenswert ist daher schnelles anwaltliches Handeln. Der Portalbetreiber wird dazu auf die Rechtsverletzung konkret hingewiesen und dazu aufgefordert, die rechtswidrigen Inhalte zu löschen. Mehr dazu finden Sie hier.
Online Reputation Management
Ihr guter Ruf im Internet kann präventiv durch Online Reputation Management gestärkt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Spezialisierte Fachanwaltskanzlei im Urheber- und Medienrecht mit Zusatzkompetenzen
Gerne können Sie sich an die Anwaltskanzlei Wienen wenden, um Ihre Interessen durch die Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht gegenüber Bewertungsportalbetreibern vertreten zu lassen. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
- Im Reputationsrecht hat Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, langjährige Erfahrung und berät und vertritt Mandanten bundesweit.
- Zusatzkompetenzen als Wirtschaftsmediatorin und Datenschutzbeauftragte setzt sie im Online Reputation Management in den Bereichen Kommunikationsstrategien und Datenschutz für Mandanten ein.
Bewertung löschen lassen
Die Vorgehensweise bei einer Bewertungsabwehr ist wie folgt:
- Der Portalbetreiber wird dazu auf die Rechtsverletzung hingewiesen und dazu aufgefordert, die rechtswidrigen Inhalte zu löschen.
- Weist der Portalbetreiber die Forderung zurück, kann er gerichtlich, ggf. auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, in Anspruch genommen werden.
- Auch Schadensersatzansprüche kommen in dem Fall in Betracht und können ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.
Sie erreichen uns hier über das Kontaktformular.
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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Telefon: 030 / 390 398 80
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